Der Avalkredit ist ein Kredit, den ein Kreditinstitut durch Übernahme einer Bürgschaft oder Stellung einer Garantie gewährt. Das Kreditinstitut stellt keine liquiden Mittel, sondern die eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung (Kreditleihe).

Mit der Übernahme einer Bürgschaft verpflichtet sich da Kreditinstitut, für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einem Dritten gegenüber einzustehen (Bankbürgschaft). Die Bürgschaft ist akzessorisch (=vom Bestehen einer Forderung abhängig). Mit der Stellung einer Garantie verpflichtet sich das Kreditinstitut einem Dritten gegenüber, für einen bestimmten künftigen Erfolg einzustehen oder die Gewähr für einen künftigen, noch nicht entstandenen Schaden zu übernehmen (Bankgarantie). Die Garantie ist abstrakt. Bankbürgschaften und Bankgarantien begründen Eventualverbindlichkeiten für das Avalkredit gebende Institut. Nur wenn der Avalkreditnehmer (Hauptschuldner) seine Verpflichtungen nicht erfüllt, entsteht für das Kreditinstitut eine echte Verbindlichkeit.

Für den Kreditnehmer empfiehlt sich ein Avalkredit, wenn ein Gläubiger Sicherheiten für Verbindlichkeiten oder für versprochene Leistungen verlangt. Der Avalkredit erweist sich vor allem bei Stundungen von Verbindlichkeiten gegenüber der öffentlichen Hand als zweckmäßig.

Kreditinstitute haften aus Bürgschaften stets selbstschuldnerisch, da Bürgschaftsübernahmen für sie Handelsgeschäfte sind. Kreditinstitute können aber durch ausdrückliche Vereinbarung auch Ausfallbürgschaften übernehmen.

Zwischen dem Avalkredit gebenden Institut und dem Avalkreditnehmer besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag. Rechtsgrundlagen für die Abwicklung des Avalkredites sind

  • der Kreditvertrag,
  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  • die Bestimmungen des BGB über Bürgschaft und Geschäftsbesorgung,
  • das Wechselgesetz, soweit es sich um Wechselbürgschaften handelt.

Die Laufzeit des Avalkredites hängt von dem Zweck der Bürgschaft oder der Garantie ab. Vorherrschend sind kurzfristige Avalkreditgewährungen. Avalkredite können auch unbefristet gegeben werden.

Wird das Kreditinstitut aus einem im Auftrag eines Kunden übernommen Aval in Anspruch genommen, so ist es auf einseitiges Anfordern des Gläubigers zur Zahlung berechtigt. Avalkredite werden aufgrund eines Rahmenvertrages auch revolvierend gewährt. Das Aval lebt nach Ablauf wieder auf, ohne dass es eines neuen Kreditvertrages bedarf.

Für die Ausreichung eines Avals berechnen Kreditinstitute den Avalkreditnehmern für die Avalübernahme eine Avalprovision, die in Prozenten der Bürgschafts- bzw. Garantiesumme ausgedrückt wird.

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