Der Coronavirus (SARS-CoV-2) und die dadurch ausgelöste Atemwegserkrankung (COVID-19) breiten sich weltweit aus. Seit dem 10.03.2020 sind nun alle deutschen Bundesländer von dem Virus betroffen. Zum aktuellen Standpunkt liegt die offizielle Zahl der Betroffenen weltweit bei etwa 1.203.000 und speziell in Deutschland bei 96.028. Bei einer Weltbevölkerung von rund 7,55 Milliarden Menschen erscheint das Verhältnis von an Corona infizierten- zu gesunden Menschen zunächst als kein großes Warnzeichen, jedoch deuten die statistischen Kennzahlen auf ein stetig größer werdendes Problem hin. 

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Die Ausgangssperre verschärft sich in Sachsen-Anhalt 

In Anbetracht der steigenden Tendenz von neuen Infizierungen wurden weitere Beschränkungen zur Eindämmung des Corona Virus eingeführt.

Vom 23.03.2020 bis zum 05.04.2020 gelten in Sachsen-Anhalt neue Ordnungen wie z.B.:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen ist einzuhalten.
  • Aufenthalt im Freien ist nur alleine oder mit maximal einer weiteren Person gestattet, die nicht im selben Haushalt wohnt oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes ist.
  • Das Verlassen der eigenen Wohnung kann nur unter erlaubten Gründen passieren. Die Polizei kann dabei zur Erläuterung der eigenen Gründe auffordern. Triftige Gründe können unter anderem das Ausüben der beruflichen Tätigkeit sein, Besorgung der Grundversorgung des täglichen Lebens, Lieferverkehre oder Umzüge, Aufsuchen eines Arztes oder einhalten von ärztlichen Terminen, Begleitung hilfsbedürftiger Personen sowie Minderjähriger, Spazierengehen mit dem Hund.
    (Weitere Informationen zu den triftigen Gründen und Anweisungen erhalten Sie in diesem (Dokument)).
  • Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes sind zu schließen.
  • Ladengeschäfte jeglicher Art sind zu schließen bis auf einige notwendige Ausnahmen zur Versorgung der notwendigen Infrastruktur.
  • sonstige Dienstleistungen wie das Aufsuchen eines Frisörs und Barbiers, Kosmetik-. Nagel-, Piercing- und Tattoostudios sowie von Massagepraxen ist nicht erlaubt.

Eine vollständige Liste erhalten sie unter diesem (Link)

Bei Verletzung der Allgemeinverfügung um Corona kann es als Verstoß gesehen und somit als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Laut Seuchengesetz droht bei einer Zuwiderhandlung eine Geldstrafe bis zu 25.000€.


COVID-19 | Ein weltweites Problem 

Tagtäglich steigt die Anzahl der Infizierten. Große Veranstaltungen werden abgesagt und sogar Städte werden abgesperrt. Nicht ohne Grund versucht man die Ausbreitung des Coronavirus so gut es geht einzudämmen, wenn man die Fallbeispiele in China oder Italien betrachtet. 

Um die Ausbreitung des Coronavirus in Italien einzudämmen, wurde das Land durch den Premierminister Giuseppe Conte zum Sperrgebiet erklärt. Die Bewohner sollen ihr Zuhause nur für die Arbeit, für den Einkauf oder für Notsituationen wie das Aufsuchen eines Arztes verlassen. Solche drastischen Maßnahmen führten laut Ökonomen zu einem Rückgang des Bruttoinlandsproduktes in Italien um ganze 10-15%. 

Diese Eindämmung ist aus dem Alltag ersichtlich. 

Spezialisten sprechen von einem Rückgang des Tourismus um ganze 90% und von einem Rückgang des Produktionsoutputs um 10%. Letzteres spüren vor allem Unternehmen, die auf die italienische Produktion angewiesen sind. 

Neben Italien gilt China als als größter Exporteur und auch dort gibt es massive Rückstellungen und Engpässe. Angewiesene Unternehmen können Ihre Lieferzeiten nicht mehr einhalten und es kommt zum Rückstau. Besonders bemerkbar werden diese wirtschaftlichen Veränderungen am Aktienmarkt. Der Dow Jones ist der wichtigste und bekannteste Aktienindex der USA. Dieser ergibt sich aus der Aufstellung der berechneten Durchschnittskurse der dreißig wichtigsten Aktien in den US. Bei der Betrachtung des Kurses vom letzten Jahr bis hin zur aktuellen Krise stellt man einen positiven Trend fest. Um den 20.02.2020 befand sich der Kurs bei etwa 29.200 Punkten bis der Markt rasant einen Einbruch erleiden musste. Zum Zeitpunkt des Artikels liegt der gegenwärtige Kurs bei etwa 21.050 Punkten. 

Ökonomen fürchten nun in Anbetracht der Corona Krise  einen Einbruch des Weltmarktes und die Neigung zur nächsten großen Rezession. 

Die Bundesregierung möchte nun Sicherheit bewahren. Es sollen Arbeitsplätze erhalten werden und Planungssicherheit für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber geschaffen werden.

Erreicht wird dies zunächst mit einer flexibleren Auszahlung des Kurzarbeitergeldes. 

Was ist Kurzarbeitergeld? 

Unter Kurzarbeit versteht man eine vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit aufgrund wirtschaftlichen oder unabwendbaren Ereignissen. Um im Unternehmen die Kurzarbeitszeit einführen zu können, müssen Voraussetzungen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen gegeben sein. Im Falle dessen ist der Hauptzweck des Kurzarbeitergeldes die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer/innen sowie die Vermeidung möglicher Entlassungen. Die Förderdauer liegt dabei bei 12 Monaten, obwohl die Frist unter bestimmten Umständen auf 24 Monate erweitert werden kann. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Kurzarbeitende erhalten grundsätzlich 60% und Kurzarbeitende mit Kind im Haushalt erhalten 67 % des ausgefallenen pauschalierten Nettogehalts. 

  

Neue Maßnahmen seitens der Bundesregierung:

Aufgrund der rasanten Ausbreitung von Corona sollen im April neue Verordnungsermächtigungen eingeführt werden, womit die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld gesenkt und die Leistungen erweitert werden. Diese Verordnung soll bis Ende des Jahres gelten.

Zuvor galt die Voraussetzung für die Beantragung von Kurzarbeitergeld, wenn ein Drittel der Arbeitnehmer/innen betroffen sind. Laut der neuen Regelung können Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen können, wenn die Anzahl der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten schon bei 10% liegt. Zudem wird teilweise oder vollständig auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Leiharbeitnehmern/innen wird ebenso der Kurzarbeitergeldbezug ermöglicht und es erfolgt eine vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit. Ein wesentlicher Fortschritt im Vergleich zu den im Januar beschlossenen 50%.  

Besonders betroffenen Unternehmen soll stärker geholfen werden. Dafür wird die Bundesregierung Vorschläge für Liquiditätshilfen unterbreiten und Gespräche mit Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft und den Gewerkschaften führen. Es ist abzuwarten wie die folgenden Beschlüsse vereinbart werden. 

Welche aktuellen Fördermaßnahmen existieren:

Aktuelle Veränderungen

Laut neuen Regelungen seitens der Bundesregierung werden nun in immer mehr Bundesländern die Kitas, Schulen sowie Hochschulen geschlossen. Es erfolgen drastische Anti-Corona-Maßnahmen. Ziel ist es, die  Ausbreitung des Corona Virus zu unterbinden. Wesentlich drastischere Maßnahmen, wie es in anderen Ländern zu beobachten ist, könnten ebenso folgen. So könnte sich die Regierung ein Beispiel an Italien nehmen und alle Läden bis auf Apotheken und Lebensmittelgeschäfte schließen oder sogar weitergehen und wie die USA einen nationalen Notstand ausrufen. 

Sämtliche Veränderungen haben natürlich einen Einfluss auf den geschäftlichen Betrieb.

Was bedeutet dies nun für Credit12 und die Kreditbeantragung?  

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Stand: 05.04.2020

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