Was hat sich geändert?
Die Möglichkeit, die Kfz-Steuer in Raten oder halbjährlich zu zahlen, ist zum 1. Januar 2026 entfallen. Seither ist der volle Jahresbetrag auf einen Schlag fällig – in der Regel zum Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs. Das Bundesfinanzministerium begründete die Änderung mit Vereinfachung der Verwaltung und Kostenreduzierung. Für Fahrzeughalter bedeutet es: eine deutlich höhere Einmalbelastung zu einem fixen Zeitpunkt im Jahr.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer typischerweise?
Die Höhe der Kfz-Steuer hängt vom Hubraum und den CO₂-Emissionen des Fahrzeugs ab. Ein Mittelklassewagen mit 1.600 ccm Hubraum und durchschnittlichen Emissionen zahlt rund 180 bis 250 Euro im Jahr. SUVs und größere Fahrzeuge kommen schnell auf 400 bis 600 Euro – alles auf einmal fällig. Elektrofahrzeuge sind bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit.
Was tun, wenn der Betrag das Budget belastet?
Wer die Einmalzahlung nicht aus dem laufenden Einkommen stemmen kann, sollte rechtzeitig einen Liquiditätspuffer aufbauen – am besten durch monatliches Ansparen des zwölften Teils der Jahressteuer auf einem separaten Tagesgeldkonto. Wer bereits in der Situation steckt und den Betrag kurzfristig nicht aufbringen kann, sollte nicht in den Dispokredit rutschen – ein kleiner Ratenkredit ist bei weitem günstiger. Alternativ: Das Finanzamt gewährt in begründeten Einzelfällen Zahlungsaufschübe auf schriftlichen Antrag.
Lohnt sich ein Wechsel auf Elektro?
Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis 2030 macht den Wechsel finanziell attraktiver. Wer ohnehin einen Fahrzeugwechsel plant, sollte die Kfz-Steuerersparnis in die Gesamtrechnung einbeziehen. Bei einem bisherigen Steuerbetrag von 400 Euro im Jahr ergibt sich bis 2030 eine Ersparnis von rund 1.800 Euro – die KfW-Förderung für E-Fahrzeuge kommt noch dazu.
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