Was regelt das Entgelttransparenzgesetz?
Das neue Gesetz verpflichtet Arbeitgeber ab einer bestimmten Betriebsgröße dazu, Informationen über Entgeltstrukturen offenzulegen. Beschäftigte haben das Recht zu erfahren, wie das Gehalt in ihrer Berufsgruppe im Unternehmen aufgebaut ist – und ob es systematische Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt. Neu ist außerdem: Arbeitgeber müssen bei Stellenausschreibungen künftig eine Mindestgehaltsangabe machen. Das schafft mehr Vergleichbarkeit schon vor der Bewerbung.
Was dürfen Beschäftigte konkret erfragen?
In Betrieben ab 100 Beschäftigten können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Auskunft über das durchschnittliche Entgelt einer Vergleichsgruppe verlangen. Die Auskunft gibt keinen Einblick in individuelle Gehälter, sondern zeigt den Median einer definierten Vergleichsgruppe. Stellt sich dabei heraus, dass das eigene Gehalt deutlich unter dem Median liegt, kann das als Ausgangspunkt für Gehaltsverhandlungen genutzt werden.
Was bedeutet das für die Bonität und Kreditanfragen?
Ein höheres Gehalt durch erfolgreiche Verhandlung stärkt direkt die Bonität. Banken prüfen bei Kreditanfragen das nachweisbare Nettoeinkommen der letzten drei Monate. Wer durch das neue Transparenzgesetz eine Gehaltserhöhung durchsetzt, sollte mindestens drei Abrechnungen mit dem neuen Gehalt abwarten, bevor er eine Kreditanfrage stellt – das maximiert die Chancen auf gute Konditionen.
Was ändert sich für Arbeitgeber?
Unternehmen ab 100 Beschäftigten müssen künftig regelmäßig Berichte zur Entgeltgleichheit veröffentlichen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Für kleine und mittlere Betriebe gelten abgestufte Regelungen. Arbeitgeber sind gut beraten, ihre Gehaltsstrukturen schon jetzt zu prüfen und Ungleichheiten proaktiv zu beheben – denn die neue Transparenz macht Lücken für alle sichtbar.
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