Ein Nachrangdarlehen ist ein Darlehen, bei dem der Darlehensgeber im Falle einer Insolvenz des Schuldners erst nach allen anderen vorrangigen Gläubigern befriedigt wird. Wegen dieses erhöhten Ausfallrisikos werden Nachrangdarlehen in der Regel mit einem höheren Zinssatz vergütet als erstrangige Kredite.
Einsatzbereiche des Nachrangdarlehens
Nachrangdarlehen werden häufig bei der Immobilienfinanzierung eingesetzt, wenn der Beleihungswert einer Immobilie durch ein erstrangiges Bankdarlehen bereits ausgeschöpft ist. Auch bei der Unternehmensfinanzierung und im Bereich Crowdinvesting spielen Nachrangdarlehen eine wichtige Rolle: Investoren stellen Kapital zur Verfügung und erhalten dafür eine überdurchschnittliche Verzinsung.
Chancen und Risiken für Darlehensgeber
Die höheren Zinsen eines Nachrangdarlehens spiegeln das erhöhte Risiko des Darlehensgebers wider. Im Insolvenzfall kann es zum Totalverlust kommen, da Nachranggläubiger erst nach Banken, Lieferanten und anderen Vorranggläubigern berücksichtigt werden. Anleger sollten dieses Risiko sorgfältig abwägen und Nachrangdarlehen nur als Teil eines diversifizierten Portfolios einsetzen.
Abgrenzung zum Gesellschafterdarlehen
Ein Sonderfall des Nachrangdarlehens ist das Gesellschafterdarlehen: Darlehen, die Gesellschafter ihrer eigenen Gesellschaft gewähren, werden im Insolvenzverfahren automatisch als nachrangig behandelt. Dies soll verhindern, dass Gesellschafter sich durch Darlehensvergabe gegenüber Fremdgläubigern bevorzugt behandeln.
