Beim Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Register, das geschäftliche Verhältnisse der Kaufleute und Handelsgesellschaften offenlegt. Das Handelsregister wird vom Amtsgericht geführt, welches die Richtigkeit und Vollständigkeit der Anmeldungen durch Erhebung von Zwangsgeld sichern kann. Die Eintragungen im Handelsregister werden im Bundesanzeiger und in örtlichen Zeitungen veröffentlicht.

Das Handelsregister genießt guten Glauben, d.h. zugunsten Gutgläubiger gilt eine nicht eingetragene Tatsache als nicht existent und eine Falscheintragung als richtig (§ 15 HGB). Einzutragende Tatsachen sind z.B. Firma, die Erteilung einer Prokura, den Namen der Gesellschafter einer Personengesellschaft und deren Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ist eine einzutragende Tatsache eingetragen und bekanntgemacht, so muss sie grundsätzlich jeder gegen sich gelten lassen.


Das Amtsgericht führt weiterhin nachfolgend aufgeführte Register
  • Vereinsregister – ist das Verzeichnis der Vereine, die durch die Eintragung  ihre Rechtsfähigkeit erlangen
  • Genossenschaftsregister – ist das Verzeichnis von eingetragenen Genossenschaften
  • Grundbuch – ist das Register, das über die Rechtsverhältnisse an Grundstücken Auskunft gibt
  • Güterrechtsregister – ist das Verzeichnis, das über die vom gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) abweichenden Vereinbarungen zwischen Eheleuten (Gütertrennung, Gütergemeinschaft) eine Auskunft gibt.
Die Einsicht ins das Handelsregister ist jedem ohne Nachweis eines rechtlichen oder berichtigten Interesses gestattet.

Soll ein Kredit abgewickelt werden, benötigt das Kreditinstitut grundsätzlich beglaubigte Registerauszüge aktuellen Datums. Da hier die Auskünfte über bestimmte, für das Darlehen wichtige Rechtsverhältnisse entnommen werden können. Es erfolgt zum Beispiel bei der Neueröffnung einer Kontoverbindung durch eine Firma zwingend Einsichtnahme in die Eintragungen des Handelsregisters, da nur Geschäftsführer bzw. Angestellte mit Prokura die Berechtigung zur Kontoeröffnung oder Vertragsabschlüssen gerade mit Kreditinstituten haben.

Bei internationalen Geschäften besteht die Möglichkeit über das Handelsregister EU Auskunft über zukünftige Geschäftspartner zu erhalten. Im Handelsregister EU sind Eintragungen von 20 Millionen Unternehmen aus ganz Europa verzeichnet. Das Handelsregister EU ermöglicht kleineren und mittleren Unternehmen den Zugriff auf vergleichbare und hochwertige Unternehmensinformationen aus bisher 21 Ländern Europas.

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