Der gebundene Sollzins – früher auch Nominalzins genannt – gibt an, zu welchem Zinssatz ein Kreditinstitut den ausgezahlten Darlehensbetrag verzinst. Er berücksichtigt ausschließlich die Zinskosten und enthält keine weiteren Gebühren oder Kosten des Kredits.
Gebundener Sollzins und effektiver Jahreszins im Vergleich
Während der gebundene Sollzins nur die reine Verzinsung abbildet, umfasst der effektive Jahreszins alle kreditbezogenen Kosten – also auch Bearbeitungsgebühren, das Disagio oder Vermittlungskosten. Für einen echten Preisvergleich zwischen Kreditangeboten ist daher stets der effektive Jahreszins maßgeblich, nicht der Sollzins.
Fest oder variabel – die zwei Varianten
Ein gebundener Sollzins kann für die gesamte Laufzeit festgeschrieben sein (Festzins) oder sich an einem Referenzzinssatz wie dem Euribor orientieren und regelmäßig angepasst werden (variabler Zins). Bei einem Festzinsdarlehen bietet der Sollzins Planungssicherheit, da die monatliche Zinsbelastung konstant bleibt.
Wo erscheint der gebundene Sollzins?
Laut Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Kreditanbieter in der Werbung und im Kreditvertrag sowohl den gebundenen Sollzins als auch den effektiven Jahreszins ausweisen. Verbraucher können so beide Kennzahlen direkt vergleichen und erkennen, welche Zusatzkosten über den reinen Zinssatz hinaus anfallen.
