Die Bezeichnung Börsenmakler, oder auch nur Makler, steht im deutschsprachigen Raum für einen Vermittler, der an der Börse Effektengeschäfte ausführt. Unterschieden wird hierbei zwischen amtlichen Maklern, aus Kursmakler genannt, und freien Maklern.

Die amtlichen Makler wurden von der jeweiligen Behörde eines Landes, welche für die Börsenaufsicht zuständig ist, bestimmt und vereidigt. Die Aufgaben des amtlichen Maklers bestehen darin, Wertpapiere aus den zugewiesenen Segmenten sowohl auf fremde, wie auch auf eigene Rechnung zu vermitteln und auf diese Weise den Kurs (Börsenpreis) zu ermitteln.

Mit dem dritten Finanzmarktfördergesetz wurde entschieden, dass nicht mehr zwischen amtlichen und freien Börsenmaklern unterschieden wird. Jetzt gibt es nur noch Börsenhändler, welche nur mit Effekten handeln und Skontroführer, welche die Kurse stellen. Die Skontroführer können sowohl amtliche als auch Wertpapiere des geregelten Marktes sowie des Freiverkehrs betreuen. Begründet wird der Übergang unter anderem in der Überwachung und Reglementierung des Börsenbetriebs durch die Handelsüberwachungstelle der Börse, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Börsenbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Aufgrund der Geläufigkeit wird jedoch der Begriff Börsenmakler beibehalten.

Der Beruf des Börsenmaklers unterliegt einer starken Regelung. Um eine Zulassung zum Markt zu erhalten, bedarf es nicht nur einer ausreichenden beruflichen Qualifikation, also eine dementsprechende Berufsausbildung sowie praktischer Erfahrung. Ebenso bedarf es finanzieller Mittel oder mindestens Sicherheiten in Form von Bürgschaften.

Die Sprache der Börsenmakler ist eine eigene, protokollartige Sprache, in Kombination mit Gestik mit der ganzen Hand oder einzelnen Fingern, die das verbal ausgedrückte synchron zu verstehen gibt. Diese Sprache muss korrekt beherrscht werden, um Missverständnissen zu vermeiden. Diese bidirektionale Kommunikation besteht jeweils aus einer Aktion, wie z.B. Kauf oder Verkauf und einer Bestätigung des jeweiligen Partners. Auf einen Kauf mit dem Ausruf „Von dir“ folgt immer ein „An Dich“, damit das Geschäft rechtswirksam zustande kommt. Außer den Hauptgeschäftsarten werden auch Zusatzinformation und Restriktionen mitgeteilt. Wird die Maklersprache falsch angewendet, kann es zu folgenschweren Konsequenzen, also Verlusten, Kursdifferenzen oder Depot-Abstimmungsdifferenzen kommen.

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