Der Betriebsmittelkredit stellt im engeren Sinn einen kurzfristigen Bankkredit zur Deckung eines zeitlich entsprechend auftretenden Zahlungsmittelbedarfs dar. Er dient vorrangig der Finanzierung des Kaufs von Rohstoffen und Waren, aus deren Erlös eine spätere Tilgung erfolgt. Vom Wesen her ist es ein Warenkredit.

Weiterhin ist mit einem Betriebsmittelkredit die Finanzierung eines saisonal bedingt auftretenden Kapitalbedarfs darstellbar. Die Kreditvergabe ist in der Regel mit der stillschweigenden Forderung verbunden, dass der Kredit zur Finanzierung in Güter des Umlaufvermögens mit einer entsprechend kurzen self-liquidating period, der Liquidität, dient. Verlängert sich diese Periode, zum Beispiel aus konjunkturellen Gründen, kann der Kredit eingefroren werden. Dadurch kann es passieren, dass der Betriebsmittelkredit zu einem langfristigen Kredit wird.

Im weiteren Sinn handelt es sich um einen kurz- bis mittelfristigen Bankkredit, welcher über den vorab beschriebenen Verwendungszweck hinaus auch zur Finanzierung eines mittelfristigen Kapitalbedarfs, zum Beispiel für Investitionen in Maschinen, Bauzwischenfinanzierung oder ähnlichem, verwendet werden kann. Eine Besicherung des Betriebsmittelkredites erfolgt durch die Sicherungsübereignung der finanzierten Vermögensgegenstände.

Wird der Betriebsmittelkredit zur kurzfristigen Finanzierung des Umlaufvermögens eines Unternehmens gestellt, ergibt sich die Rückführung jeweils aus dem üblichen Umsatzprozess. Der Betriebsmittelkredit wird regelmäßig als Kontokorrentkredit gebucht. Dies hat den Vorteil, dass jeweils nur der tatsächlich beanspruchte Kredit verzinst werden muss und dieser entsprechend den Zahlungseingängen jeweils zurückgeführt werden kann. Als Sonderform des Betriebsmittelkredites gilt der sogenannte Saisonkredit, welcher zur Überbrückung des Zeitraums zwischen Beschaffung und Absatz der Waren in saisonabhängigen Branchen dient.

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