Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Ausgleichszahlung, die eine Bank verlangen kann, wenn ein Kreditnehmer ein Darlehen vor dem vertraglich vereinbarten Ende zurückzahlt. Sie soll den Zinsverlust ausgleichen, den das Kreditinstitut durch die vorzeitige Rückzahlung erleidet.
Wann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an?
Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen, wenn ein Immobiliendarlehen oder ein anderes Darlehen mit festem Zinssatz vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zurückgezahlt wird. Bei Verbraucherkrediten mit einer Laufzeit von über zwölf Monaten ist die Entschädigung gesetzlich auf maximal 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags begrenzt.
Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?
Banken nutzen für die Berechnung in der Regel die sogenannte Aktiv-Passiv-Methode oder die Aktiv-Aktiv-Methode. Dabei wird der entgangene Zinsgewinn über die Restlaufzeit der Zinsbindung ermittelt und abgezinst. Das Ergebnis kann bei langen Laufzeiten und hohen Darlehensbeträgen erheblich sein.
Kann man die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden?
Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB erlaubt es, Darlehen nach zehn Jahren Laufzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen. Außerdem entfällt die Entschädigung, wenn der Kreditvertrag eine entsprechende Klausel enthält oder die Bank den Vertrag durch eine Pflichtverletzung zu vertreten hat.
