Als Auszahlungsvoraussetzungen werden Bedingungen bezeichnet, welche aus Sicht eines Kreditinstitutes erfüllt sein müssen, damit es tatsächlich zur Ausreichung eines Kredites kommt. Zum einen verstehen sich diese Bedingungen als allgemeine Richtlinien, welche schon während der Antragsbearbeitung kontrolliert werden und gegebenenfalls zum vorzeitigen Abbruch des Vorgangs führen, andererseits sind es Bedingungen welche nach erfolgter Bewilligung eines genehmigten Kredites durch den Darlehensnehmer erfüllt werden müssen.

Allgemeine Voraussetzungen, welche schon während der Antragsbearbeitung von Bedeutung sind, beziehen sich dabei auf die Validität der persönlichen und vom Antragsteller angegebenen Daten, welche die grundsätzliche Stichhaltigkeit eines Vorhabens, ein ausreichendes Einkommen – gemessen an der Selbstauskunft – sowie eine auch ansonsten für das jeweilige Darlehen ausreichende Bonität. Wenn ein Antrag bewilligt wurde, muss der Kreditnehmer besondere formale Bedingungen erfüllen, wozu insbesondere das Einreichen aller für die Prüfung des Kredites notwendigen Formulare gehört. Insbesondere Lohn- oder Gehaltsnachweis und auch je nach Höhe des Darlehens der Nachweis einer einwandfreien Kontoführung gehören bei allen Banken zu unverzichtbaren Voraussetzungen zur Auszahlung eines Darlehens.

Bei Hypothekendarlehen sind die Auszahlungsvoraussetzungen von weitaus mehr Bedingungen abhängig. Hier müssen noch Gutachten über den Wert eines zu finanzierenden Objektes, Baupläne, entsprechende Urkunden öffentlicher Ämter etc. vorgelegt werden. Banken knüpfen die allgemeine und nicht auf einen bestimmten Kunden bezogene Auszahlungsbereitschaft darüber hinaus oft an äußere Bedingungen, welche wiederum in internen Richtlinien zur Kreditvergabe Niederschlag finden. So kann beispielsweise aufgrund einer verschlechterten Position eines Kreditinstitutes und der mit verbundenen Schwierigkeiten bei der Refinanzierungen ausgereichter Darlehen die Kreditvergabe an eine besonders gute Bonität gekoppelt werden. Auch können bestimmte Kundengruppen, wie beispielsweise Geschäftskunden, Kapitalgesellschaften oder Verbände von der Darlehensauszahlung ausgeschlossen werden. Die internen Richtlinien können sich dabei binnen relativ kurzer Zeit ändern, wobei verbindlich erteilte Kreditzusagen von etwaigen Schritten nicht betroffen sind.

Die Auszahlungsvoraussetzungen unterscheiden sich je nach Geschäftspolitik eines Kreditinstitutes in einigen Punkten wesentlich. Bei Immobilienfinanzierungen ist dabei insbesondere der Anteil der zur Verfügung stehenden Eigenmittel von maßgeblicher Bedeutung. Während bei einigen Banken die Bereitschaft besteht, Vollfinanzierungen vorzunehmen, verlangen andere bis zu vierzig Prozent Eigenmittel.

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