Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Prämie, die Arbeitnehmer erhalten können, wenn sie vermögenswirksame Leistungen (VL) in bestimmte Anlageformen investieren. Sie wird vom Finanzamt jährlich auf das Anlagekonto gutgeschrieben und soll die private Vermögensbildung fördern.
Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Diese Grenzen gelten für Singles und Verheiratete getrennt und werden gelegentlich angepasst. Voraussetzung ist zudem, dass der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt oder der Arbeitnehmer eigene Beiträge leistet.
Höhe und geförderte Anlageformen
Die Zulage beträgt je nach Anlageform einen bestimmten Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, begrenzt auf einen jährlichen Höchstbetrag. Gefördert werden vor allem Bausparverträge und Beteiligungen am Produktivkapital (z.B. Aktienfonds-Sparpläne). Für Bausparverträge gilt dabei eine Sperrfrist von sieben Jahren.
Beantragung und Auszahlung
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird über die Einkommensteuererklärung beantragt. Wer keine Steuererklärung abgibt, kann einen gesonderten Antrag beim Finanzamt stellen. Die Zulage wird nach Ablauf der Sperrfrist direkt auf das Anlagekonto ausgezahlt und erhöht so das angesparte Kapital.
