Mit Anderkonto wird eine spezielle Form eines Treuhandkontos bezeichnet. Ein Treuhandkonto ist grundsätzlich ein in eigenem Namen, jedoch für fremde Rechnung unterhaltenes Konto. Der Inhaber eines Anderkontos verwaltet dieses stets für einen Dritten treuhänderisch.

Aufgrund vorhandener juristischer Regeln, fallen Guthaben auf Anderkonten bei Insolvenz des Treuhänders nicht in seine Vermögensmasse und sind aufgrund dessen besonders geschützt. Für Anderkonten gelten besondere Geschäftsbedingungen der Banken. Unter anderem heißt es hier: „Diese Anderkonten… sind nicht dafür bestimmt, eigenen Zwecken des benannten Kontoinhabers zu dienen.“ Hiermit wird verstärkt deutlich gemacht, zu welchem Zweck Anderkonten eingerichtet werden. Die Bank ist verpflichtet, den wirtschaftlich Berechtigten zu erfragen und auch zu speichern.

In der Regel werden Anderkonten von Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfer, Steuerberatern aber auch von Pfarrern geführt.

An die Behandlung von fremdem Geld legt das anwaltliche Berufsrecht strenge Maßstäbe. Sobald ein Anwalt erkennt, dass er, egal welcher Grund vorliegt, fremdes Geld nicht weiterleiten kann, so muss er ein Anderkonto anlegen und das Geld auf dieses überweisen. Für geringere Einzelbeträge ist auch die Führung eines Sammelanderkontos erlaubt. Eine derartige Situation kann sich bei Testamentseröffnungen ergeben, wenn Erbberechtigte nicht sofort auffindbar sind.

Auch bei Immobiliengeschäften kann vertraglich vereinbart werden, dass der vom Käufer zu zahlende Kaufpreis zunächst auf ein Anderkonto des Treuhänders, zum Beispiel einem Rechtsanwalt oder einem Notar, gezahlt wird. Durch diesen Vorgang wird die vorzeitige Darlehensauszahlung – Valutierung – zur Kaufpreisabwicklung ermöglicht, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Grundschuld eingetragen wurde. Der Treuhänder ist verpflichtet, die Gewähr für die zweckmäßige Verwendung der Gelder (Treuhandauftrag) zu tragen.

Zur Einrichtung eines Anderkontos wird eine Hebegebühr eingefordert.

IHK 25 jahre am markt

»mehr Informationen«

Sie sind selbstständig?
Wir haben den idealen Kredit für Sie!

Egal ob Sie Einzelunternehmer,
Freiberufler oder Geschäftsführer sind,
Credit12 ist Ihr Problemlöser.

Alle Darlehen können grundsätzlich
ohne Stellung von Sicherheiten
gewährt werden.

Ein Nachweis des
Verwendungszweckes muss in
der Regel nicht geführt werden.

Unser Netzwerk ist Ihr Mehrwert!

»mehr Informationen«

Der Individualkredit passt zu
Jedermann!

Egal wie alt Sie sind und in
welcher Lebenssituation Sie
sich gerade befinden.

Ob Arbeiter oder Angestellter,
befristet oder unbefristet,
Beamte, öffentlich Beschäftigte
oder Rentner.

Bei diesem Darlehen profitieren
Sie von unserer
breitgefächerten Expertise.

»mehr Informationen«

Sie sind Eigentümer einer Immobilie
oder wollen es werden?

Wir sind Ihr Ansprechpartner bei
allen Fragen rund um die Bereiche:

Modernisierung, Kauf,
 Neubau und Verkauf.

Nutzen Sie von die
Vorteile des Wohneigentums.

Immobilienbesitzer profitieren
von den günstigen Konditionen
am Hypothekenmarkt 

Überzeugen Sie sich von unseren
Lösungen nach Maß.

Diese Webseite verwendet Cookies. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.