Bei der Abnahmeverpflichtung wird eine Vereinbarung getroffen, aufgrund derer der Abnehmer zur Abnahme einer Leistung oder Lieferung verpflichtet wird. Im Rahmen von Kreditgeschäften verpflichtet sich der Darlehensnehmer hierbei, ein Darlehen anzunehmen und in Anspruch zu nehmen. Zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer wird hierbei vorher eine bestimmte Frist vereinbart, innerhalb der der Darlehensnehmer den vereinbarten Betrag in Anspruch nehmen muss. Normalerweise wird die Abnahmeverpflichtung über einen normalen Kreditvertrag vereinbart. Es wird bei Abschluss des Vertrages eine Standardklausel zur Abnahmeverpflichtung festgehalten, welche der Darlehensnehmer durch seine Unterschrift bestätigt.
Damit ist er innerhalb der Auszahlungszeit verpflichtet, das Geld vom Darlehensgeber abzunehmen bzw. entgegenzunehmen, womit der Darlehensgeber seine im Vertrag festgehaltene Leistung erbringt. Bei einem herkömmlichen Bankkredit handelt es sich bei dem Kreditnehmer meist um einen Kunden der Bank, welcher auch ein Girokonto bei dieser Bank besitzt. Aufgrund dessen ist es in diesem Fall relativ unkompliziert, dem Kreditnehmer das Geld zu übergeben, da es hier einfach auf das jeweilige Girokonto überwiesen wird. Bei einigen anderen Kreditarten, wie zum Beispiel bei den Sofortkrediten, muss der Kreditnehmer das Geld allerdings in bar an der Kasse abholen.
Sofern er das Geld aber innerhalb der vereinbarten Auszahlungsfrist nicht abholt, bedeutet dies nicht, dass der geschlossene Kreditvertrag ungültig oder nicht angenommen wird, da hier der Kreditnehmer eine Abnahmeverpflichtung eingegangen ist, wodurch er seine Annahme des Kreditvertrages unwiderruflich bestätigt hat. Somit beginnt der Vertrag anzulaufen. Die bedeutet, dass der Kunde, auch wenn er seiner Abnahmeverpflichtung nicht nachkommt, mit der Zahlung der monatlichen Raten zu beginnen hat. Sollte der Kreditnehmer den Vertrag aber jedoch annullieren wollen, weil er das Geld nicht mehr benötigt, kann er nur auf die Kulanz des Kreditgebers hoffen. Geht die Bank darauf ein und nimmt die Stornierung an, wird hier nicht selten aber zumindest eine Bearbeitungsgebühr für die entstandenen Aufwände fällig oder die Bank geht auf eine Entschädigungszahlung ein.