Was hat der Bundesrat beschlossen?
Mit der Zustimmung des Bundesrates ist die EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge vollständig in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz weitet den Verbraucherschutz bei Kreditverträgen erheblich aus: Erstmals werden auch Kleinkredite unter 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite sowie „Buy now, pay later”-Modelle von den verbraucherschützenden Regelungen erfasst. Damit schließt der Gesetzgeber eine lange kritisierte Schutzlücke.
Sittenwidrige Zinsen werden gesetzlich gedeckelt
Bislang wurden die Grenzen für sittenwidrig überhöhte Kreditzinsen durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmt. Diese Grenze – in der Regel das Doppelte des marktüblichen Zinssatzes – wird nun gesetzlich festgeschrieben. Das gibt Verbrauchern mehr Rechtssicherheit und erleichtert es, überhöhte Zinsen gerichtlich anzufechten. Für seriöse Kreditanbieter ändert sich dadurch wenig – für Anbieter am Rand der Legalität jedoch erheblich.
Dispokredit: Rückzahlung in 12 Monatsraten wird Pflicht
Eine der bedeutsamsten Neuerungen betrifft den Dispositionskredit: Banken müssen künftig Verbrauchern, die ihren Dispo dauerhaft in Anspruch nehmen, aktiv eine Umschuldung in einen Ratenkredit mit 12 gleichen Monatsraten anbieten. Die Bank muss dabei eine Kündigungsfrist von 30 Kalendertagen einhalten. Das schützt Verbraucher vor der dauerhaften Kostenfalle Dispo – denn Dispozinsen liegen oft bei 10 bis 15 Prozent, während ein Ratenkredit für rund 6 Prozent erhältlich ist.
Was ändert sich bei vorvertraglichen Informationen?
Kreditgeber müssen Verbraucher künftig noch umfangreicher und verständlicher über alle Kreditkonditionen informieren – auch bei digitalen Abschlüssen. Für den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehen genügt künftig die Textform statt der bislang erforderlichen Schriftform. Das vereinfacht digitale Kreditabschlüsse, ohne den Schutz zu senken.
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