Eben die gut gemeinte Zielrichtung der neuen Wohnkreditrichtlinie hat auch die Schwächen dieser Regelung offenbart. Sie schließt per se große Gruppen von Haus- und Wohnungsbesitzern von der Möglichkeit der Aufnahme eines Immobiliendarlehens aus. Bisher reichte der Nachweis des Besitzes und des Wertes der Immobilie aus. Jetzt nicht mehr! Bis dahin gab man dem Gläubiger die Sicherheit in Form einer Grundschuld und der Rest war “Privatsache”. Was machten jetzt die “Bonitätslosen”? Die Rentner und Pensionäre, die Freiberufler und kleinen Selbständigen, die Existenzgründer und Privatiers? Alle im Bonitätsloch durchgefallen bei der Bonitätsprüfung der Bank. Das gebaute, gekaufte oder geerbte Eigentum auf einmal wertlos! Jahrelang abgezahlt, jetzt schuldenfrei und doch keine Chance auf eine Finanzierung. Doch es gibt eine Alternative. Was kann Ihr Haus für Sie tun?

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