Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, mit der Sparer beim Abschluss eines Bausparvertrags unterstützt werden. Sie wird auf Einzahlungen in einen Bausparvertrag gewährt und direkt dem Bausparvertrag gutgeschrieben. Ziel ist es, den Aufbau von Wohneigentum zu fördern.
Voraussetzungen und Einkommensgrenzen
Die Wohnungsbauprämie wird nur gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Diese Einkommensgrenzen werden regelmäßig angepasst. Anspruchsberechtigt sind Personen ab 16 Jahren, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und einen Bausparvertrag bei einer deutschen Bausparkasse abgeschlossen haben.
Höhe der Prämie
Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent der prämienbegünstigten Aufwendungen. Es gibt jährliche Höchstbeträge für Einzel- und Verheiratete, auf die die Prämie maximal angerechnet wird. Die genauen Beträge können beim zuständigen Finanzamt oder der Bausparkasse erfragt werden.
Verwendungsbindung und Beantragung
Die angesparte Prämie darf grundsätzlich nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden – also für Kauf, Bau oder Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum. Der Antrag auf Wohnungsbauprämie wird jährlich über die Bausparkasse gestellt, die ihn an das Finanzamt weiterleitet.
