Die  Gebäudeversicherung beinhaltet die Versicherung zum Schutz der im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Separate Gebäude, wie z.B. Gartenhütten bedürfen daher eines entsprechenden besonderen Einschlusses. Unter Umständen ist auch das Zubehör mitversichert.

Nachfolgend aufgeführte Risiken können alleine oder in Kombination versichert werden: Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Elementarschäden können zusätzlich mit versichert werden. Zusätzlich lassen sich z.B. Überspannungsschäden, z.B. Heizungsanlage, Klingelanlage,  mitversichern. Bei kreditfinanzierten Gebäude verlangen Banken oft eine Gebäudefeuerversicherung zur Sicherung der Darlehen. Seit dem Wegfall von Pflicht- und/oder Monopolrechten zum 1. Juli 1994 kann der Gebäudeversicherer zu allen Risiken in der gesamten Bundesrepublik Deutschland frei gewählt werden.

Die Gebäudeversicherung wird mittels des gleitenden Neuwertfaktors dynamisiert, d.h. an die Wertentwicklung der Gebäude angepasst. Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer selbst für eine ausreichende Versicherungssumme zur Vermeidung einer Unterversicherung verantwortlich. Von einer ausreichenden Versicherungssumme wird indes ausgegangen, wenn sich diese aus bestimmten Verfahren heraus ableitet, z.B. Bestimmung durch einen Bausachverständigen oder die üblichere Bestimmung anhand des Gebäudewertes.

Im Totalschadenfalle zu einer bestehenden Neuwertversicherung erhält der Versicherungsnehmer zunächst Anspruch auf Auszahlung des Zeitwertes des Gebäudes. Die Differenz zum versicherten Neuwert wird erstattet, sobald der Wiederaufbau des zerstörten Gebäudes nachweislich betrieben wird.

Bei der Risikobeurteilung eines Gebäudes und damit für die Höhe der Versicherungsprämie wichtig sind:

  • Art der Dachung
  • die Bauartklasse
  • die Nutzung
  • die Ausstattung
  • der genaue Standort. Bei der Wertermittlung kann der genaue Ort aufgrund regional unterschiedlicher Baupreiskosten eine Rolle spielen.
  • Immobilienbewertung
  • Versicherungswert

In der Schweiz ist die Gebäudeversicherung in den meisten Kantonen obligatorisch und die Verwaltung erfolgt durch die kantonalen Gebäudeversicherer. Bei den so genannten GUSTAVO-Kantonen kann die Gebäudeversicherung mit privater Versicherung abgeschlossen werden. Einzig in den Kantonen Wallis und Tessin ist die Gebäudeversicherung nicht obligatorisch. Politische Vorstöße zur Abschaffung der kantonalen Gebäudeversicherungs-Monopole sind bislang aufgrund der zumindest nicht schlechten, langen Erfahrungen damit alle gescheitert.

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