Die Zinsbindung – auch Sollzinsbindung oder Zinsfestschreibung genannt – bezeichnet den Zeitraum, für den der vereinbarte Zinssatz eines Darlehens unveränderlich festgeschrieben ist. Typische Zinsbindungsfristen bei Immobiliendarlehen betragen 5, 10, 15 oder 20 Jahre.
Kurze vs. lange Zinsbindung
Eine kurze Zinsbindung bietet mehr Flexibilität: Nach Ablauf kann der Kreditnehmer zu einem anderen Anbieter wechseln oder von gesunkenen Zinsen profitieren. Das Risiko: Steigen die Zinsen, wird die Anschlussfinanzierung teurer. Eine lange Zinsbindung schützt vor steigenden Zinsen und bietet Planungssicherheit, ist aber bei sinkenden Zinsen nachteilig, da der Kreditnehmer an den höheren Satz gebunden bleibt.
Was passiert nach Ablauf der Zinsbindung?
Nach Ende der Zinsbindungsfrist besteht in der Regel noch eine Restschuld. Der Kreditnehmer muss dann eine Anschlussfinanzierung vereinbaren – entweder durch Prolongation beim bisherigen Kreditgeber oder durch Umschuldung zu einem anderen Anbieter. Ein Vergleich der Konditionen lohnt sich in jedem Fall.
Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren
Unabhängig von der vereinbarten Zinsbindungsdauer räumt § 489 BGB Kreditnehmern das Recht ein, ein Darlehen nach zehn Jahren Laufzeit mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dieses gesetzliche Sonderkündigungsrecht gilt auch bei längeren Zinsbindungsfristen.
