Ein Verbraucherkredit ist ein Darlehen, das ein Kreditinstitut oder ein anderer gewerblicher Kreditgeber an eine Privatperson (Verbraucher) vergibt. Er ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und genießt einen besonderen Verbraucherschutz, der unter anderem Informationspflichten des Kreditgebers und ein Widerrufsrecht des Kreditnehmers umfasst.
Gesetzliche Grundlagen
Die Vorschriften zum Verbraucherkredit finden sich in den §§ 491 ff. BGB. Demnach muss der Kreditvertrag schriftlich geschlossen werden und bestimmte Pflichtangaben enthalten – darunter den effektiven Jahreszins, den Gesamtbetrag, die Laufzeit und die monatliche Rate. Verbraucher haben zudem ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden kann.
Abgrenzung zum Unternehmenskredit
Der Verbraucherkredit ist strikt vom Unternehmenskredit abzugrenzen: Er wird ausschließlich an natürliche Personen vergeben, die den Kredit für private Zwecke nutzen – also nicht im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit. Sobald ein Kredit überwiegend beruflichen oder gewerblichen Zwecken dient, greifen die besonderen Verbraucherschutzvorschriften nicht.
Typische Formen des Verbraucherkredits
Zu den verbreitetsten Formen zählen der Ratenkredit (Anschaffungskredit), der Dispositionskredit (Dispo), der Autokredit sowie Immobiliendarlehen für den privaten Wohnungsbau. Allen gemeinsam ist der gesetzliche Verbraucherschutzrahmen, der Kreditnehmer vor unangemessenen Vertragsbedingungen schützt.
