Mit einer Baugenehmigung muss sich derjenige beschäftigen, der auf den Kauf eines Hauses oder Fertighauses verzichtet und sich sein Eigenheim selbst aufbauen möchte. Es handelt sich bei der Baugenehmigung um die Erlaubnis der Bauaufsichtsbehörde, dass ein Gebäude wie beantragt erbaut werden darf. Obwohl der Begriff Genehmigung ein wenig irreführend ist, denn die Baugenehmigung stellt lediglich fest, dass ein bauliches Vorhaben den baulichen Vorschriften der Bauaufsichtsbehörde entspricht, handelt es sich keineswegs um die einzige Genehmigung die ein Bauherr vor Baubeginn einholen muss.

Ebenfalls sind zum Beispiel wasserrechtliche oder emissionsschutzrechtliche Genehmigungen zu beantragen. Darüber hinaus sind in jedem Fall die gesetzlichen Richtlinien zu beispielsweise Sicherheit, Wärmeschutz oder auch Abstandsflächen zu beachten, welche unter anderem die Landesbauordnung vorschreibt. Außerdem muss ein Bauherr während der Bauphase beispielsweise auch mit bauordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnissen der Baubehörde rechnen, dies bedeutet, die Baubehörde darf die Bauarbeiten bei Verstößen gegen die gültigen Vorschriften stoppen und gegebenenfalls auch den Abriss des bisher Erbauten verfügen. In Anbetracht dieser weitreichenden Folgen sollten die erforderlichen Genehmigungen so früh wie möglich und nach besten Wissen und Gewissen beantragt werden.

Wer bei der Beantragung der Baugenehmigung nicht die nötige Sorgfalt trägt, muss im Nachhinein schlimmstenfalls mit einem teuer werdenden Baustopp oder Änderungen am Bauplan rechnen, was die Finanzierung des Bauvorhabens in vielen Fällen stark gefährden kann. Allerdings ist nicht jedes Bauvorhaben genehmigungspflichtig. Die jeweilige Landesbauordnung gibt Aufschluss darüber, welche Vorhaben als genehmigungsfrei gelten, die Vorschriften unterscheiden sich zum Teil in den einzelnen Bundesländern.

Zu genehmigungsfreien Bauten zählen unter Einhaltung bestimmter Vorschriften Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Carports sowie Garagen, Wasserbecken, Einfriedungen und Sonnenkollektoren. Hier ist lediglich eine Anzeige des Bauvorhabens, jedoch kein Genehmigungsverfahren notwendig. Damit man eine Baugenehmigung erhält, ist die Einreichung einer Bauvorlage bei der unteren Baubehörde notwendig. Vorlageberechtigt sind in der Regel Architekten, Bauingenieure oder auch Fertighausanbieter. Wird die Baugenehmigung erteilt, hat sie eine Gültigkeit von drei Jahren. Dies bedeutet, wird innerhalb von drei Jahren nicht mit dem Bau begonnen, verfällt die Genehmigung und muss erneut beantragt werden.

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