Basel I auch Basler Akkord genannt, sind 1988 herausgegebene Ausführungen des Basler Ausschusses zur Regelungen des Bankenaufsichtsrechts. Mit diesen Maßnahmen soll das Risiko von Insolvenzen von Finanzinstituten reduziert werden.
In der 70er Jahren wurde nach mehreren Bankeninsolvenzen ersichtlich, dass die Notwendigkeit bestand, ein steuerndes und überwachendes Gremium einzuführen. Diese Instanz zur Bankenaufsicht ist heute in Basel bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) ansässig, sie wurde 1975 hervorgerufen.
Viele Banken hielten zu dieser Zeit nicht genügend Eigenkapital zurück, um damit Verluste zu kompensieren und die Zahlungsfähigkeit sicher zu stellen. Durch zunehmende Insolvenzen von Kreditnehmern (Privaten wie auch Unternehmen) nahm, unter Besorgnis der Zentralbankpräsidenten der G10-Länder, das Eigenkapital der Banken ab.
Eine Notwendigkeit zum Handeln wurde an dieser Stelle erkannt. Die heute in über 100 Ländern anerkannten Regelungen erhielten schon in den 90er Jahren internationalen Standard.