Die Abschlussgebühr ist ein Teil des Bausparvertrages. Ihre Höhe wird aus der Bausparsumme errechnet.
Kritik
Die rechtliche Zulässigkeit der Abschlussgebühr ist schon länger umstritten. Die deutsche Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen erwägt derzeit rechtliche Schritte. Allerdings urteilten in 3 Verfahren verschiedene Landgerichte zugunsten der Bausparkassen.