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Bis wann muss die Abrechnung vorliegen?

Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zuzustellen. Für das Kalenderjahr 2025 bedeutet das: Die Abrechnung muss bis zum 31. Dezember 2026 im Briefkasten liegen. Kommt sie später, verliert der Vermieter seinen Anspruch auf Nachzahlungen – eine etwaige Rückerstattung an den Mieter bleibt davon unberührt. Wer die Abrechnung noch nicht erhalten hat, kann sie beim Vermieter schriftlich anfordern.

Was darf überhaupt abgerechnet werden?

Nur sogenannte umlagefähige Betriebskosten dürfen auf Mieter umgelegt werden – und nur dann, wenn das im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Dazu zählen unter anderem Heizkosten, Wasser, Müllabfuhr, Hausreinigung, Grundsteuer und Gebäudeversicherung. Nicht umlagefähig sind hingegen Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen oder Reparaturkosten. Ein häufiger Fehler in Abrechnungen: Positionen, die im Mietvertrag gar nicht vereinbart wurden, tauchen trotzdem auf.

Wie prüfe ich die Abrechnung richtig?

Zunächst sollten Sie prüfen, ob der Abrechnungszeitraum korrekt ist und ob alle Positionen mit dem Mietvertrag übereinstimmen. Dann lohnt ein Blick auf den Verteilerschlüssel: Werden die Kosten nach Wohnfläche, Personenzahl oder einem anderen Maßstab aufgeteilt? Dieser muss einheitlich und klar nachvollziehbar sein. Bei Heizkosten gilt zudem eine gesetzliche Vorgabe: Mindestens 50, höchstens 70 Prozent müssen nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Als Mieter haben Sie das Recht, innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung Einwände schriftlich geltend zu machen und Einsicht in die Originalbelege zu verlangen.

Was tun bei einer hohen Nachzahlung?

Wer eine unerwartet hohe Nachzahlung erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern zunächst prüfen lassen, ob die Abrechnung korrekt ist. Mietervereine bieten günstige Beratung und Abrechnungscheck an. Falls die Nachzahlung berechtigt ist, aber das Budget belastet: Vermieter sind verpflichtet, eine angemessene Zahlungsfrist einzuräumen. In manchen Fällen ist auch eine Ratenzahlung möglich – das sollte frühzeitig und schriftlich vereinbart werden. Eine hohe Nachzahlung kann außerdem Anlass sein, die laufende Vorauszahlung für das kommende Jahr anpassen zu lassen.

Unser Tipp: Eine unerwartete Nachzahlung kann das Haushaltsbudget empfindlich treffen. Falls Sie kurzfristig finanzielle Luft brauchen, sprechen Sie uns an – bei Credit12 prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung zu Ihrer Situation passt: persönlich, kostenlos und ohne maschinelle Ablehnung.

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