Abkürzung: Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung, auch Finanzmarktstabilisierungsfonds.

Der SoFFin wurde am 17. Oktober 2008 im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes beschlossen, welches in einem Eilverfahren am selben Tag von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und vom Bundespräsidenten unterzeichnet wurde. Die Rechtsverordnung zu diesem Gesetz wurde am 20. Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet.

Die durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz eingerichtete Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) verwaltet den Fonds. Der Fonds wird in der Form eines Sondervermögens des Bundes gebildet und unterliegt somit nicht den üblichen Regeln der Haushaltsplanung. Der Bund trägt 65 Prozent der Kosten. Die restlichen 35 Prozent, maximal aber 7,7 Milliarden Euro, werden von den Bundesländern getragen. Bei Verkündung ist der Fonds bis zum 31.12.2009 befristet. Das Volumen des Fonds beträgt 480 Milliarden Euro. Zunächst darf in dem Fonds Kredit von bis zu 70 Milliarden Euro zum Erwerb von Problemaktiva und zur Beteiligung an Finanzinstitutionen aufgenommen werden. Mit Einwilligung des Deutschen Bundestages kann über einen weiteren Kreditrahmen in Höhe von zehn Milliarden Euro über den Kreditrahmen hinaus zum selben Zweck verfügt werden. Darüber hinaus ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, für bis zum 31.12.2009 begebene Schuldtitel und Verbindlichkeiten der begünstigten Unternehmen Garantien bis zu einer Gesamthöhe von 400 Milliarden Euro auszusprechen. Derzeit sind die Garantien auf 36 Monate befristet.

Die Hilfen gelten nur für Unternehmen mit Sitz im Inland. Der Sitz des SoFFin ist in Frankfurt/Main. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds wird von neun Mitgliedern des Deutschen Bundestages überwacht. Beschlüsse ablehnen oder ändern können die Parlamentarier jedoch nicht. Dieses Kontrollgremium begann etwa ab November 2008 seine Tätigkeit und tagt einmal pro Sitzungswoche.

Die Finanzmarktstabilisierungsanstalt, die von der Deutschen Bundesbank fachlich, organisatorisch und banktechnisch unterstützt wird, veröffentlicht bisher keine Informationen über Unternehmen, welche Anträge auf Hilfen des SoFFin gestellt haben. Der Bundesfinanzminister erwähnte in einer Mitteilung am 21. November 2008 eine „zweistellige Anzahl von Unternehmen“ welche sich „auf dem Wege“ zu Hilfen des SoFFin befänden.

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