Was ändert sich ab dem 19. Juni?
Die neue EU-Regelung zum digitalen Widerruf verpflichtet Anbieter, auf ihren Websites und in Apps eine klar erkennbare Widerrufsfunktion bereitzustellen. Wer ein Abo, eine Mitgliedschaft oder einen anderen widerrufbaren Online-Vertrag abgeschlossen hat, kann seinen Widerruf ab dem 19. Juni direkt über diese Funktion erklären. Der Anbieter muss den Eingang des Widerrufs anschließend bestätigen. Das Prinzip: Wer online kauft oder abschließt, muss auch online kündigen können – ohne Briefpost, Fax oder Hotline.
Für welche Verträge gilt die neue Regelung?
Die Regelung gilt für alle Verträge, die online abgeschlossen wurden und einem Widerrufsrecht unterliegen – also die meisten Abonnements, Streaming-Dienste, Software-Lizenzen, Versicherungen und Finanzdienstleistungen. Ausgenommen sind Verträge, die aufgrund ihrer Natur kein Widerrufsrecht haben, wie etwa bereits vollständig erbrachte digitale Leistungen.
Was bedeutet das für Finanzverträge?
Auch bei online abgeschlossenen Kreditverträgen, Versicherungen und Sparverträgen gilt künftig das einfache digitale Widerrufsrecht. Das ist besonders relevant für Ratenkredite, die über Online-Portale abgeschlossen wurden – hier bestand ohnehin schon ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das nun einfacher ausgeübt werden kann. Wer einen Kredit abschließt und danach bessere Konditionen findet, kann innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Wie sollten Verbraucher die neue Regelung nutzen?
Ein Blick auf laufende Abos und Verträge lohnt sich: Viele Haushalte zahlen für Dienste, die sie kaum noch nutzen. Mit der neuen einfachen Kündigungsfunktion entfällt die häufigste Ausrede – der aufwändige Kündigungsprozess. Finanzexperten empfehlen, mindestens einmal jährlich alle laufenden Verträge zu prüfen und unnötige Kosten zu streichen. Das schafft Spielraum im Haushalt – und verbessert die Kreditwürdigkeit, weil Fixkosten sinken.
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