Man stelle sich vor, man verkauft maximal die Hälfte des aktuellen Verkehrswertes an einen Käufer. Unabhängig von Alter, Einkommen, Berufsstand oder Familienstand. Es reicht der Nachweis durch Vorlage des aktuellen Grundbuchauszuges, dass eine Immobilie in Ihrem Besitz ist. Jetzt kann entschieden werden, wie hoch der anzustrebende Bargeldwunsch ist. Der kann bis zu 50% des durch das zu erstellende Wertgutachten betragen. Die Verwendung des Erlöses aus dem Teilverkauf ist völlig freigestellt. Ob die Überwinterung warmen Süden, das Studium der Enkel im Ausland, die Investition in die Firma, alles ist und wird möglich. Gleichzeitig wird Ihnen natürlich vertraglich ein jederzeitiges Rückkaufsrecht eingeräumt sowie ein uneingeschränktes Wohn-und Nutzungsrecht. Diese eingetragenen Rechte werden durch ein monatliches Nutzungsentgelt abgegolten.

Alle Kosten des Teilverkaufs trägt der Teilkäufer. Am Ende der Vertragszeit, z.B. 10 Jahre, gibt es mehrere Möglichkeiten der Rückabwicklung. Der Kaufpreis richtet sich nach dem dann gültigen Verkehrswert. Der Käufer kauft zurück, bei Tod kaufen die Erben zurück. Wenn keiner in Betracht kommt, verkauft das Objekt der Teilkäufer aus dem Beginn des Teilkaufvertrages. Da am Anfang alle Kosten des Teilverkaufs beim Käufer liegen, sind diese Kosten am Ende beim neuen Käufer.

Die Lösung liegt auf der Hand. Sie werden natürlich ausführlich beraten und haben alle Zeit der Welt, sich zu entscheiden.

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