In der Bonitätsbewertung des Kreditnehmers wird die Familie traditionell besser bewertet. Die Gründung eines gemeinsamen Haushaltes ist im Leben eines jeden Menschen ein wichtiger Schritt. Dabei ist ein wichtiger Aspekt die Vor- und Fürsorge des anderen Partners / der Partnerin. Die Familie ist ja bekanntlich die kleinste Zelle der Gesellschaft und wird vom Gesetzgeber unter besonderen Schutz gestellt sowie steuerlich bevorteilt. Leider entwickelt sich die Tendenz in der modernen Gesellschaft doch weg von der Form der Ehe. Singlehaushalte und unverheiratete Beziehungen nehmen rasant zu. Welche Rollen spielen diese Fakten in der Bonitätsbewertung durch die Geldinstitute?

Unverheiratete und ungebundene Kreditnehmer haben ein höheres Kreditausfallrisiko. Da sie meist weniger soziale Bindungen und Verantwortung haben, ist der Umgang mit Krediten oftmals riskanter. Besonders sieht man das bei jungen Menschen, die noch im elterlichen Haus wohnen. Die Kalkulation mit den vorhandenen finanziellen Mitteln ist oftmals falsch, ein Risiko beim Umgang mit Kreditkarten und Kontoüberziehungen besteht häufig. Der Wechsel des Arbeitsplatzes und damit ein neuer Wohnort führt häufig zu ungeplanten Mehrausgaben, die vom Single schwer aufzubringen sind.

Ein weiterer Aspekt besteht darin, dass bei Einzelhaushalten die Mietausgaben einen immer größeren Teil des Einkommens in Anspruch nehmen. Diese Tendenz ist klar erkennbar sowie auch die Tatsache, dass sich das Sparverhalten verändert hat. Dazu trägt nicht zuletzt die aktuelle Zinssituation in Deutschland bei. Die Singlehaushalte sehen kaum Anreize in herkömmliche Sparformen wie Lebensversicherungen oder Bausparverträge zu investieren. Bei der Betrachtung der Ehe erkennt man eine andere Tendenz. Hier ist es für den Partner wichtig die Familie zu schützen, sie finanziell abzusichern und Vermögen aufzubauen. Auch der Aspekt der Kindererziehung ist hier ganz wichtig.

Die klassische Verteilungsrolle zwischen Mann und Frau bei der Kindererziehung löst sich langsam auf. Die Ehepartner können die Erziehungszeiten frei wählen. Die besondere Förderung der Ehe wird auch in der Steuergesetzgebung berücksichtigt. Ehepaare erhalten höhere steuerliche Freibeträge, was zu einem höheren Einkommensbezug führt. Dieser Mehrbetrag kann u.a. auch in Wohneigentum investiert werden. Die Geldinstitute legen in der Bonitätsberechnung sogenannte Haushaltspauschalen fest. Diese legen fest, wie viel ein Haushalt im Monat für das tägliche Leben benötigt. Das sind Pauschalen, die entweder fest sind oder sich prozentual an des Familieneinkommen anlehnen. Man geht davon aus, dass Haushalte mit hohem Familieneinkommen auch höhere Ausgaben haben. Bei verheirateten Personen sind die Pauschalen geringer, da man davon ausgeht, dass viele Ausgaben den Personen des gemeinsamen Haushaltes zugeführt werden z.B. (Ausgaben für Strom, für die Kfz Nutzung usw.).

Credit12 hat für Familien einige Sonderprogramme aufgelegt. Zum einen gibt es ein sogenanntes Steuerklassenprogramm. Bei Eheleuten gibt es die Wahl zwischen den Steuerklassen III, IV und V. In der Regel nutzen Familien mit stark unterschiedlichen Einkünften das Modell III und V. Dabei meldet sich der Besserverdiener auf der günstigen Lohnsteuerklasse III an. Bei ähnlichen Einkünften oder zur Vermeidung von steuerlichen Nachforderungen wird meist das Modell IV und IV gewählt. Wir bieten Darlehen bis 10.000 Euro, wenn der Antragsteller die Steuerklasse IV oder V besitzt. Dabei wird weder der Einkommensnachweis oder die Unterschrift des anderen Ehepartners verlangt. Auch der Nachweis der Bezahlbarkeit der Rate ist nicht notwendig. Dieses Darlehen wird oft eingesetzt, wenn es zu kleinen finanziellen Engpässen kommt und der Ehepartner in das Antragsverfahren nicht mit einbezogen werden soll. Nicht unerwähnt bleiben soll die Tatsache, dass das gleiche Prozedere auch auf gleichgeschlechtliche Ehen zutrifft.

 

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