Herzlich Willkommen bei credit12.de – Immer eine Bank!

Lexikon

» Zwischenfinanzierung


Eine Zwischenfinanzierung ist eine von Kreditinstituten vorgenommene, oftmals kurzfristig angelegte Kreditgewährung von ein bis zwei Jahren, bei der vorausgesetzt wird, dass die endgültige Finanzierung bereits sichergestellt ist.

Vielfach wird im Rahmen der Finanzierungsbedarfsrechnung deutlich, dass die eingeplanten Finanzierungsquellen nicht zu dem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, an dem sie benötigt werden. In solchen Fällen ist eine Zwischenfinanzierung einzuplanen, welche den Zeitraum bis zur endgültigen Finanzierung überbrückt. Typische Sachverhalte, bei denen eine Zwischenfinanzierung notwendig wird, sind:

  • zur Finanzierung vorgesehene Bausparverträge haben noch keine Zuteilungsreife
  • Sparverträge oder Lebensversicherungen, welche in eine Finanzierung einfließen sollen, sind noch nicht fällig;
  • Das bestehende Eigenkapital ist nicht sofort verfügbar, sondern erst nach Fälligkeit von Geldanlagen
  • Bei Immobilienfinanzierungen stellt der Verkaufserlös der bisherigen Immobilie vielfach einen wesentlichen Teil des Finanzierungsplanes dar. Dieser fließt jedoch oftmals erst nach der Kaufpreisfälligkeit der neuen Immobilie.

Bei der typischen Baufinanzierung ist es oftmals so, dass Auszahlungsquoten je nach Baufortschritt stattfinden. Die Auszahlung des Kredites erfolgt in Etappen, z.B. 25 Prozent  bei Fertigstellung der Kellerdecke, weitere 25 Prozent bei Rohbau, weitere 25 Prozent bei fertiger Inneninstallation, Rest bei Übergabe des Objektes. Die Auszahlungen hieraus stehen deshalb in der Bauphase nicht immer zur Verfügung wie es zur Begleichung der in kurzen Abständen anfallenden Baurechnungen erforderlich ist. Um diese Bedingungen einzuhalten, wird eine Zwischenfinanzierung gesucht, welche flexibel an die Zahlungserfordernisse ohne Auszahlungsquoten angepasst ist.

Damit diese Zwischenfinanzierung rechtlich an die noch nicht auszahlungsreife Endfinanzierung gebunden wird, ist sowohl eine Abtretung der Auszahlungsansprüche an das zwischenfinanzierende Institut als auch eine Abtretung des Grundpfandrechts erforderlich. Dem zwischenfinanzierenden Kreditinstitut steht dann als Sicherheit für den Kredit ein Grundpfandrecht zur Verfügung, welches sich sowohl auf das Grundstück als auch auf das begonnene Objekt erstreckt. Diese kurzfristige Finanzierung von Betriebsmitteln wird umgangssprachlich zwar als Zwischenfinanzierung bezeichnet, entspricht vom Wesen her jedoch einem Kontokorrentkredit.

Das Risiko aus einer Zwischenfinanzierung ist für Kreditinstitute wesentlich geringer als aus einer Vorfinanzierung, weil bei der Zwischenfinanzierung deren Ablösung durch eine Endfinanzierung bereits rechtlich sichergestellt ist.

Social Bookmarks: Bookmark Digg Bookmark Technorati Bookmark Delicious Bookmark Propeller Bookmark Mr. Wong Bookmark Facebook Bookmark Twitter


(Zurück zur Übersicht…)


Personen Personen
/lexikon/index.php