Herzlich Willkommen bei credit12.de – Immer eine Bank!

Lexikon

» Selbständiger


Synonym:

  • Freiberufler
  • Unternehmer
  • Selbstständiger – Die Schreibweise ist laut Duden erlaubt, wird im deutschen Rechtsgebrauch aber nicht verwendet.

Selbständige werden als Personen definiert, welche alleinige oder gemeinsame Eigentümer eines Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind, in dem sie arbeiten (gemäß ESVG 1995 – Europäisches System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen). Ausgenommen sind hierbei diejenigen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die als Quasi-Kapitalgesellschaften eingestuft werden. Sofern Selbständige gleichzeitig auch als Haupttätigkeit eine entlohnte Tätigkeit verrichten, so zählen sie zu den Arbeitnehmern.

Die Vergütung für selbständige Tätigkeit wird als Selbständigeneinkommen bezeichnet.

Zu den Selbständigen gehören unter anderem auch die mithelfenden Familienangehörigen.

Zu den Merkmalen, die für die Annahme einer Tätigkeit als Selbständiger sprechen sind:

  • Entscheidungsfreiheit des Auftragnehmers, wann und vie viel Betriebs-, Transport- oder Produktionsmittel angeschafft werden und wie die Anschaffung finanziert wird.
  • Entscheidungsfreiheit des Auftragnehmers über die Zahlweise der Kunden.
  • Entscheidungsspielraum des Auftragnehmers bezüglich der Preiskalkulation.
  • Der Auftragnehmer ist im Einsatz von Hilfskräften unabhängig.
  • Im Betrieb des Auftragnehmers können noch weitere Mitarbeiter beschäftigt sein.
  • Beim Auftragnehmer sind eigene Betriebsmittel vorhanden.
  • Der Auftragnehmer setzt eigenes Betriebskapital ein.
  • Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber bei Schäden an Produkten oder Produktionsgütern bzw. Produktionsmitteln, wenn der Auftraggeber von einem Kunden in Anspruch genommen wird.
  • Der Auftragnehmer hat eigene Werbungsmöglichkeiten.
  • Der Auftragnehmer unterhält eigene Geschäftsräume, sofern nicht ein „Home-Office“ betreibt.
  • Der Auftragnehmer führt eigene Geschäftsbücher.
  • Der Auftragnehmer hat deutlich mehr Büroarbeit zu erledigten als ein Nichtselbständiger.
  • Er erhält keine Unterstützung vom Staat
  • Die Rentenversicherung muss privat stattfinden.

Um als Selbständiger zu gelten, muss eine Gewerbeanmeldung erfolgen, gegebenenfalls auch eine Eintragung ins Handelsregister. Anstelle von Lohnsteuer zahlt der Selbständige Gewerbe-, Umsatz- sowie Einkommenssteuer. Da keine Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen erfolgt ist eine private Krankenversicherung erforderlich.

Auch Personen, welche freiwillig unbezahlte Tätigkeiten ausüben zählen zu den Selbständigen, wenn die freiwillig übernommenen Tätigkeiten der Warenproduktion dienen, z.B. dem Bau einer Wohnung, einer Kirche oder eines sonstigen Gebäudes. Werden jedoch freiwillig Dienstleistungen erbracht, z.B. bei unentgeltlichen Hausmeister- oder Reinigungsarbeiten, so zählt das nicht zur Erwerbstätigkeit, da diese Tätigkeit außerhalb der Produktionsgrenze des ESVG liegt.

Social Bookmarks: Bookmark Digg Bookmark Technorati Bookmark Delicious Bookmark Propeller Bookmark Mr. Wong Bookmark Facebook Bookmark Twitter


(Zurück zur Übersicht…)


Personen Personen
/lexikon/index.php