Lexikon
» Rentenversicherung
Die Rentenversicherung gliedert sich in zwei Bereiche auf, die gesetzliche und die private Rentenversicherung.
- Die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland gliedert sich in getrennte Systeme auf. Zum einen für Arbeiter, Angestellte und die im Bergbau Tätigen (knappschaftliche Rentenversicherung). Die gesetzliche Rentenversicherung ist heute eine Versicherung zum Schutz des einzelnen und seiner Familie, die bei Erwerbsminderung, Alter und Tod Renten zahlt und darüber hinaus auch Leistungen der Rehabilitation erbringt. Versicherungspflichtig sind vor allem alle Personen, die als Arbeitnehmer gegen Entgelt beschäftigt sind. Versicherungsfrei sind Beamte und ähnlich gesicherte Personengruppen mit Anwartschaften auf lebenslänglich eigene Versorgung und Hinterbliebenenvorsorge. Nicht kraft Gesetz versicherungspflichtige Selbständige können Aufnahme in die Pflichtversicherung beantragen. Zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind seit der Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1972 fast alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht versicherungspflichtig sind. Die auf Antrag gewährten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden über Beiträge sowie durch einen Zuschuss des Bundes, der im Prinzip die versicherungsfremden Leistungen abdecken soll, finanziert. Dabei werden die Beiträge der abhängig Beschäftigten je zur Hälfte (im knappschaftlichen Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel) von den Versicherten und ihren Arbeitgebern aufgebracht. Selbständige und freiwillig Versicherte zahlen die Beiträge selbst.
- Die private Rentenversicherung ist im Grunde eine Lebensversicherung, jedoch wird nicht das Risiko des zu frühen Todes (Versicherung auf den Todesfall), sondern das wirtschaftliche Risiko des zu langen Lebens (Versicherung auf den Erlebensfall). Die Rentenversicherung unterscheidet sich von der Lebensversicherung auf den Todesfall insbesondere durch die grundsätzlich fehlende Gesundheitsprüfung. Der Gesundheitszustand ist bei den üblichen Gestaltungen unerheblich. Ein schlechter Gesundheitszustand mindert vielmehr das Risiko des Versicherers, dass der Leibrentner zu lange lebt. Vielmehr wird der Versicherer unterstellen, dass nur solche Personen Leibrenten kaufen, die für sich selbst eine eher lange Lebenserwartung annehmen. Es sind aber Gestaltungen möglich, bei denen Personen mit in einer Gesundheitsprüfung nachgewiesener verringerter Lebenserwartung niedrigere Beiträge zahlen oder eine höhere Leibrente bekommt. Solche Produkte sind bislang aber nur aus dem Ausland bekannt.
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