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Lexikon

» Reiseversicherung


Als Reiseversicherung bezeichnet man die Versicherungsverträge, die verschiedene Risiken im Zusammenhang mit einer Reise abdecken.

Die wichtigsten hierfür vorhandenen Versicherungen sind Reiserücktrittskostenversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiseabbruchversicherung und Reiseumbuchungsversicherung, weitere Versicherungen sind: Reiseprivathaftpflichtversicherung, Reiserechtsschutzversicherung und Reiseassistenzversicherung. Diese Versicherungen werden einzeln oder in Kombination, als Versicherungspaket, unter anderem von Versicherungsunternehmen, Kreditkartenunternehmen und Verkehrsclubs angeboten.

Die Reiserücktrittskostenversicherung schützt den Versicherten vor den Gebühren, die entstehen können, wenn die bereits gebuchte Reise nicht angetreten werden kann. Dabei werden unter gewissen Voraussetzungen wie etwa Unfall, Tod oder Krankheit des Versicherten oder eines nahen Angehörigen die Stornogebühren gänzlich oder teilweise übernommen.

Durch die Reiseabbruchversicherung werden jene anfallenden  Kosten abgedeckt, die entstehen, wenn eine Reise aus bestimmten Gründen abgebrochen werden muss. Je nach Versicherungsvertrag werden die  Rückreisekosten und die Stornierungskosten für die restliche Reise in voller Höhe oder teilweise erstattet.

Entstehen im Ausland im Falle einer akut auftretenden Krankheit Arzt- und Behandlungskosten, kann vor denen eine Reisekrankenversicherung den Versicherten schützen. Es wird jener Betrag teilweise oder auch gänzlich übernommen, der durch die gesetzliche Krankenversicherung – durch Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten – nicht gedeckt ist. Durch die Reisekrankenversicherung kann ebenfalls der Heimtransport des Versicherten infolge einer schweren Krankheit oder eines Unfalls abgedeckt werden.

Die Reiseunfallversicherung kommt für entstandene finanzielle Nachteile in Verbindung mit einem Unfall auf Reisen auf. Meistens erhält man bei dauernder Invalidität, für Bergungs- und Rückholkosten und im Todesfall Leistungen von Seiten des Versicherers.

Durch die Reisegepäckversicherung wird auf Reisen abhanden gekommenes Gepäck unter gewissen Bedingungen, z.B. Überwachung des Gepäcks, bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze, ersetzt. Auch hier kann teilweise oder volle Erstattung erfolgen.

Die Reiseumbuchungsversicherung deckt entstehende Umbuchungskosten in der im Vertrag vorab geregelten Höhe ab, wenn eine gebuchte Reise aus bestimmten vorliegenden Gründen umgebucht werden muss.

Alle vorab genannten Versicherungen können einzeln, kombiniert oder in einem Gesamtpaket abgeschlossen werden. Dies muss gleichzeitig mit der Buchung einer Reise erfolgen.

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