Der Realkredit ist ein zweck- und objektgebundenes langfristiges Darlehen, das durch Eintragung eines erstrangigen Grundpfandrechts gesichert ist und im Rahmen der Beleihungsgrenze gewährt wird. Es wird in der Regel für eine Laufzeit von zwanzig bis fünfunddreißig Jahren gewährt. Die Beleihungsgrenze beträgt sechzig Prozent des Beleihungswertes. Der Beleihungswert ist der Wert, der einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (Wohnungseigentum, Erbbaurecht) von einem Kreditinstitut beigemessen wird.
Als Realkredit gilt auch ein zweck- und objektgebundenes Darlehen, das durch Eintragung eines zweitrangigen Grundpfandrechts gesichert ist, wenn es zwar über die Beleihungsgrenze hinaus gewährt wird, aber zusätzlich durch eine Bürgschaft der öffentlichen Hand gesichert ist. Im Sprachgebrauch der Praxis heißt ein solches Darlehen 1 b-Darlehen oder 1 b-Hypothek. Ein zweck- und objektgebundenes Darlehen, das gegen Eintragung eines zweitrangigen Grundpfandrechts, aber ohne öffentlich-rechtliche Bürgschaft gewährt wird, gilt als sogenannter gedeckter Personalkredit.
Realkredite und gedeckte Personalkredite werden heute in der Regel gegen Eintragung von Grundschulden gewährt und nur selten gegen Eintragung von Hypotheken. Im Sprachgebrauch der Bankpraxis heißen solche Kredite dennoch meistens Hypothekendarlehen oder kurz Hypotheken. Die Ursache ist in der Tatsache zu sehen, dass früher überwiegend Hypotheken eingetragen wurden.
Beleihungsobjekte im privaten Wohnungsbau sind
Darlehensgeber zur Finanzierung des privaten Wohnungsbaus sind nahezu alle Gruppen von Kreditinstituten. Sparkassen und Realkreditinstitute haben die größten Marktanteile im Realkreditgeschäft.
Neben den Kreditinstituten treten unter anderem auch die Träger der Sozialversicherung, z.B. die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und die Landesversicherungsanstalten, sowie private Versicherungsgesellschaften und Privatpersonen als Kreditgeber auf.
Realkredite werden durch Grundpfandrechte an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (Beleihungsobjekte) gesichert. Die Sicherheit eines Realkredits liegt im Wert des Beleihungsobjektes (Beleihungswert). Der Beleihungswert des Sicherungsobjektes muss wegen der Langfristigkeit des Realkredits sorgfältig ermittelt werden. Grundlagen für die Ermittlung des Beleihungswertes sind der Bau- und Bodenwert, der Ertragswert sowie der Verkehrswert. Nach dem Hypothekenbankgesetz darf der Beleihungswert den durch sorgfältige Ermittlung festgestellten Verkaufswert nicht übersteigen.