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Lexikon

» Pfandbrief


Synonym: Hypothekenpfandbrief

Der Pfandbrief, auch Hypothekenpfandbrief, ist eine fest verzinsliche Schuldverschreibung eines Realkreditinstituts. Pfandbriefe lauten gewöhnlich auf den Inhaber. Ihre Ausgabe, die einer staatlichen Genehmigung bedarf, dient der Finanzierung des Hypothekarkredits. Pfandbriefe und die an Ihre Inhaber zu zahlenden Zinsen müssen durch ins Hypothekenregister einzutragende Hypotheken (Deckungshypotheken) und den aus ihnen fließenden Zinseinnahmen voll gedeckt sein. Dabei darf der von privaten Hypothekenbanken gewährte Hypothekarkredit nicht den vollen Beleihungswert eines Grundstücks erreichen, während bei Deckungshypotheken der öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten im Hinblick auf Anstaltslast und Haftung der Gewährträger keine Beleihungsgrenze besteht. Pfandbriefe werden an der Börse gehandelt. Ihre Laufzeit, die früher bis zu fünfzig Jahren betrug, ist mit steigenden Kapitalmarktzinsen zurückgegangen und beträgt heute bei Neuemissionen kaum mehr als zehn Jahre.

Der Pfandbrief zeichnet sich dadurch aus, dass dem Investor neben der Bonität der emittierenden Bank im Fall einer Insolvenz dieser Bank zusätzlich eine sogenannte Deckungsmasse zur Verfügung steht. Die letzte Insolvenz einer Pfandbriefbank fand im Jahr 1901 statt. Die Deckungsmasse besteht

  • bei Hypothekenpfandbriefen aus Darlehensforderungen, welche durch Grundpfandrechte auf Grundstücke besichert sind,
  • bei öffentlichen Pfandbriefen – früher auch Kommunalobligationen genannt – aus Forderungen gegen die öffentliche Hand,
  • bei Schiffspfandbriefen aus Darlehensforderung, welche durch Schiffshypotheken im Schiffsregister besichert sind und
  • bei Flugzeugpfandbriefen aus Darlehensforderungen, welche durch Flugzeughypotheken in einem öffentlichen Register besichert sind. Flugzeugpfandbriefe sind die jüngste Pfandbriefgattung.

Die ersten drei Pfandbriefarten haben teils jahrhundertlange Tradition. Die gesetzliche Grundlage für Flugzeugpfandbriefe wurde jedoch erst 2009 geschaffen.

Die Bonität öffentlicher Pfandbriefe beruht auf der Bonität öffentlicher Hände im In- und Ausland. Alle Pfandbriefe sind mündelsicher, lombardfähig (-Eigenschaft und Ausstattung eines Wertpapiers durch die es der Deutschen Bundesbank als Pfand angeboten werden kann. Festlegung erfolgt im Lombardverzeichnis der Deutschen Bundesbank) und deckungsstockfähig.

Pfandbriefe bieten in der Regel eine höhere Rendite als Bundesanleihen, sind jedoch im Hinblick auf die Bonität der Emissionen als ähnlich sicher anzusehen.

In Deutschland gibt es 36 deutsche Pfandbriefbanken, die sich im Verband deutscher Pfandbriefbanken zusammen geschlossen haben.

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