Die Lebensversicherung ist eine Versicherung zum Schutz vor den Risiken, deren Ursache in der ungewissen Dauer des menschlichen Lebens liegt. Die Versicherungsleistung der Lebensversicherung kann in der Zahlung einer einmaligen Geldsumme (Kapital- oder Summenversicherung), laufender Renten (Rentenversicherung) oder in einer Kombination beider Leistungsarten bestehen. Die Prämien der Lebensversicherung setzen sich – mit Ausnahme der reinen Risikolebensversicherung – zusammen aus Risiko- und Sparbeiträgen sowie aus Betriebskostenzuschlägen. Die von den Lebensversicherungsunternehmen erwirtschafteten Gewinne gehen zum größten Teil an die Versicherungsnehmer zurück. Die Überschüsse können beim Versicherer zugunsten der Versicherungsnehmer verzinslich ausgezahlt, zur Verkürzung der Laufzeit oder zur Vergrößerung der Versicherungssumme verwendet werden (Versicherungsdividende). Um die Versicherungsleistungen der allgemeinen Einkommensentwicklung anzupassen und den Kaufkraftverlust aufzufangen, können regelmäßige Erhöhungen von Prämien und Versicherungsleistungen vereinbart werden (dynamische Lebensversicherung). Steuerrechtlich gehören die vom Steuerpflichtigen gezahlten Lebensversicherungsprämien im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen zu den abzugsfähigen Sonderausgaben, ohne Rücksicht darauf, wer im Lebensversicherungsvertrag begünstigt oder wessen Leben versichert ist.
Nach dem Umfang der Lebensversicherungssumme wird zwischen Kleinlebensversicherung oder Volksversicherung (Versicherungssumme bis 5.000 Euro – Sterbegeldversicherung) und Großlebensversicherung unterschieden. Weitere Formen der Lebensversicherung sind:
Zusätzlich zur Lebensversicherung können Unfallzusatz- und Invaliditätszusatzversicherung abgeschlossen werden. Bei der Unfallversicherung verdoppelt sich bei Unfalltod gewöhnlich die Versicherungssumme und die daran gebundene Versicherungsleistung der Lebensversicherung. Bei der Invaliditätszusatzversicherung können mit dem Eintritt vorzeitiger Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit die Versicherungsleistungen der Lebensversicherung fällig oder die Prämienzahlungen für die Restversicherungslaufzeit erlassen werden. – Bei der vermögenswirksamen Lebensversicherung (Vermögensbildungsversicherung) erhält der Versicherte unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen eine staatliche Sparzulage.