Herzlich Willkommen bei credit12.de – Immer eine Bank!

Lexikon

» Kreditwürdigkeit


Eine Kreditwürdigkeit liegt vor, wenn der Kreditgeber von Personen und Unternehmen, an welche Kredite ausgereicht werden, eine vertragsgemäße Erfüllung der Kreditverpflichtungen erwartet werden kann. Die Kreditwürdigkeit, auch Bonität, ist von persönlichen und sachlichen Voraussetzungen abhängig. Unterschieden werden daher

  • die persönliche Kreditwürdigkeit und
  • die materielle Kreditwürdigkeit.

Die persönliche Kreditwürdigkeit ist gegeben, wenn derjenige, der für sie selbst oder zum Beispiel für sein Unternehmen aufgrund seiner Zuverlässigkeit, seiner beruflichen und fachlichen Qualifikation bzw. seiner unternehmerischen Fähigkeiten Vertrauen verdient.

Die materielle Kreditwürdigkeit ist die aufgrund der gegebenen wirtschaftlichen Verhältnisse gegebene Kreditwürdigkeit. Bei Unternehmen betrifft die gegenwärtige und zukünftig erwartete Ertragslage, Liquiditätslage sowie die Vermögens- und Kapitalstruktur. Bei privaten Haushalten lässt sich aufgrund der gegenwärtigen und zukünftig erwarteten Einkommensverhältnissen sowie der Vermögenssituation die Kreditwürdigkeit beurteilen. Bei öffentlichen Haushalten nimmt man die Beurteilung anhand des gegenwärtigen und künftig erwarteten Steueraufkommens vor.

Kreditinstitute beurteilen die Kreditwürdigkeit von Privatkunden und Unternehmungen anhand bestimmter Unterlagen, die eingereicht werden müssen.  Unterlagen, die zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit herangezogen werden können sind bei Privatkunden

Die Einkommensnachweise (z.B. Lohn- oder Gehaltsbescheinigungen, Steuerbescheide usw.)  bzw. Vermögensübersichten dienen der Beurteilung der finanziellen Situation von Privatkunden.

Auskünfte der Kontoführung (z.B. Kontoauszüge eines kompletten Monats) lassen das Zahlungsverhalten des Privatkunden erkennen und geben Auskunft darüber, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich oder säumig nachkommt.

Bei Unternehmen sind dies folgende Unterlagen

  • Jahresabschlüsse (bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auch Lageberichte) bzw. Steuerbescheide
  • Unternehmensinternes und –externes Zahlenmaterial zur betriebswirtschaftlichen Darstellung der Lage und der Aussichten
  • Auskünfte der Kontoführung
  • Externe Auskünfte
  • Handelsregister- und Grundbuchauszüge
  • Gesellschaftsverträge.

Gesellschafterverträge z.B. geben betriebswirtschaftlich bedeutsame Informationen über die rechtlichen Grundlagen von Unternehmungen, insbesondere über Haftungsregelungen, Geschäftsführungsbefugnissen und Geschäftsvertretungsbefugnissen und über Gewinnentnahmemöglichkeiten von Gesellschaften.

Die richtige Einschätzung eines Kreditengagements, insbesondere seiner Risiken setzt die Einsichtnahme des Kreditinstituts in die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers voraus.

Social Bookmarks: Bookmark Digg Bookmark Technorati Bookmark Delicious Bookmark Propeller Bookmark Mr. Wong Bookmark Facebook Bookmark Twitter


(Zurück zur Übersicht…)


Personen Personen
/lexikon/index.php