Herkunft: lat. im-mobilis – nicht bewegliche Sache
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist eine Immobilie – auch Liegenschaft oder Anwesen – ein Grundstück inklusive darauf befindlicher Gebäude und deren Zubehör. Juristisch und ökonomisch betrachtet ist es ‚unbewegliches Sachgut’.
In der Immobilienwirtschaft gibt es einige Berufszweige, die sich auf Liegenschaften, Gebäude und den Immobilienmarkt spezialisiert haben: Gebäudemanagement, Geodäten und andere Ziviltechniker, Immobilienmakler und Realitätenbüros, Hypothekenbanken, Immobilienfonds, Versicherung und nicht zuletzt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Immobilien unterliegen hinsichtlich dem Eigentumserwerb, dem Gebrauch usw. aufgrund ihrer ‚Unbeweglichkeit’ anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter. Der Kauf und die Eigentumsübertragung eines Grundstücks erfordern im Wesentlichen drei Vorgänge:
Wie auch bewegliche Sachen, können die Immobilien mit Rechten belastet sein. Zu solchen Rechten gehören insbesondere die Grundpfandrechte und verschiedene Dienstbarkeiten. Dies können Wegerechte sein, Regelungen zum Wasserrecht oder andere Servitute.
In der Regel sind für Grundstücke Grundsteuern zu entrichten. Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer. Die Höhe der Steuer hängt vom einheitswert der Liegenschaft und vom Hebesatz (Prozentsatz) ab. Ausnahmen von der Steuerpflicht gelten für jene Grundstücke, die öffentlich-rechtlichen, mildtätigen, religiösen und wissenschaftlichen Zwecken dienen. Beim Grunderwerb fällt neben den Grundbuchs- und anderen Gebühren auch eine prozentuelle Grunderwerbssteuer an.
Da ein großer Bestand an Immobilien im Eigentum von Unternehmen ist, hat ein aktives und ergebnisorientiertes Management von Unternehmensimmobilien in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Beispiel hierfür ist das professionelle Facility Management von Objekten oder die Projektentwicklung ungenutzter Grundstücke oder älterer Bestandsgebäude.
Wenn eine Immobilie weniger der direkten Nutzung – im Sinne des Gebrauchswertes – dient, sondern vornehmlich als Geldanlage, ist neben ihrem Ertrag durch Vermietung und Verpachtung auch die Wertentwicklung über einen längeren Zeitraum zu betrachten.