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Lexikon

» Haftpflichtversicherung


Die Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der einen Versicherer zum Ausgleich von Vermögensnachteilen infolge der gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Schadenersatzansprüche verpflichtet. Es besteht ein Anspruch auf Versicherungsleistungen, wenn der Versicherungsnehmer eine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat bzw. sich gefahrerhöhend verhalten hat (Gefährdungshaftung) und dadurch einem Dritten Schaden zugefügt hat. Darüber hinaus wird durch die Haftpflichtversicherung bei unberechtigten Ansprüchen passiver Rechtsschutz gewährt und somit die Rechtsschutzversicherung ergänzt.

Die meisten der Haftpflichtversicherungen sind freiwillig. Zwingend sind Haftpflichtversicherungen lediglich in den Bereichen, die durch den Gesetzgeber für besonders risikoreich gehalten werden. Aufgrund der Betriebsgefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht, müssen zum Beispiel Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Auch aufgrund der Gefahr, welche vom Gebrauch von Schusswaffen ausgeht, müssen Jäger eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließen. Keine Verpflichtung hingegen besteht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Tierhalter.

Die Haftpflichtversicherungen unterscheiden sich in vier Gruppen

  • Haftpflichtversicherungen für private Kunden (Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Haus- und Grundbesitzhaftpflicht, Gewässerschadenhaftpflicht, Wassersporthaftpflicht, Jagdhaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht
  • Berufshaftpflichtversicherung bzw. Amtshaftpflichtversicherung zur Absicherung beruflich verursachter Schäden gegenüber Dritten (z.B. Arbeitnehmer oder Beamte Vermögensschadenhaftpflicht; freiberuflich tätiger Arzt: Arzthaftung;  Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe, Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer: Vermögensschadenhaftpflicht; Vormund oder Betreuer, Architekt oder Bauingenieur
  • Verschiedene Betriebshaftpflichtversicherungen, welche zur Abdeckung gewerblicher und industrieller Risiken von Unternehmen dient (Gewerbe- und Industriehaftpflicht, Umwelthaftpflicht)
  • Die sogenannte D&O-Versicherung, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organe von Unternehmen.

Haftpflichtversicherungen werden regelmäßig auf ein oder mehrere Jahre abgeschlossen und verlängern sich automatisch, sofern sie nicht fristgerecht vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden. Unabhängig von der vereinbarten Laufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten nach einem abgelehnten oder auch regulierten Schadenfall gekündigt werden. Ebenso steht dem Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Die private Haftpflichtversicherung schützt einen Versicherungsnehmer vor den Schäden, welche er im Rahmen seiner privaten Lebensführung schuldhaft verursacht. Besteht hier kein Versicherungsschutz, muss der Schadensverursacher für Schäden mit seinem gegenwärtigen Vermögen und bis zu 30 Jahre im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit eintreten.

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