Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Ausübung eines Gewerbes setzt Selbständigkeit voraus. Im engeren Sinne versteht man unter einem Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe; Industrie und Handwerk. Ausgeführt wird ein Gewerbe durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb.

Folgende Definition hat sich in der Rechtsprechung durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zweck der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist.

Die Ausübung eines Gewerbes unterliegt in Deutschland der Gewerbeordnung. Demnach muss jede gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeine an- und abgemeldet werden; hier spricht man umgangssprachlich vom Gewerbeschein. Zu beachten hierbei ist aber, dass der Beginn des Gewerbes nicht vom Zeitpunkt der Beantragung eines Gewerbescheins abhängig ist, sondern vom Beginn der selbständigen Tätigkeit.

Ausgehend von der in Artikel 12 des Grundgesetzte festgeschriebenen Berufsfreiheit wurde in der Gewerbeordnung die Gewerbefreiheit festgeschrieben. Demnach steht es jedem im Rahmen weiterführender Gesetze frei, ein Gewerbe zu betreiben und Beruf, Arbeitsplatz sowie Ausbildungsstätte frei zu wählen. Mittlerweile ist das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb im Sinne des § 14 des Grundgesetzes anerkannt.

Nach der Gewerbeordnung (GewO) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch gelten auch die Land- und Forstwirtschaft sowie freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater als Gewerbetreibende, sind jedoch gemäß § & GewO dem Anwendungsbereich entzogen.

Unterschieden wird Gewerbe in Industrie, Handel, Hausgewerbe und Verlagswesen. Die Gewerbeaufsicht wurde in Deutschland im Jahr 1878 eingeführt, diese überwacht die Einhaltung von arbeits- und immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen und hat die Berechtigung, Gewerbetriebe bei groben Verstößen auch zu schließen.

Ist für die Ausübung des Gewerbes ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb notwendig, gilt der Gewerbebetreibende als Istkaufmann und ist zur Führung von Büchern verpflichtet. Kaufleute nach dem HGB müssen Bilanzen erstellen.

Im Steuerrecht gibt es einen entscheidenden Unterschied gegenüber der Behandlung von Selbständigen. Gewerbetreibende müssen zusätzlich zur Einkommenssteuer noch Gewerbesteuer von ihrem Gewinn zahlen. Dies ist ein Nachteil für die Betroffenen, der erst in den letzten Jahren durch höhere Freibeträge und die Anrechnung bei der Einkommenssteuer gemildert wurde.

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