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Lexikon

» Garantiezins


Synonym: Höchstrechnungszins

Der Garantiezins ist jener Zinssatz, welcher bei einer Kapitallebensversicherung im Durchschnitt über die gesamte Vertragslaufzeit erforderlich ist, um die gegenüber dem Versicherungsnehmer garantierte Ablaufleistung bei Fälligkeit zu finanzieren. Er stellt also die Mindestverzinsung der im Vertrag befindlichen Guthaben dar. Dieser Zins folgt der Entwicklung des Marktes festverzinslicher Kapitalanlagen und darf nicht mehr als sechzig Prozent vom Zinssatz festverzinslicher Staatsanleihen betragen. Für die Festlegung des Garantiezinses wird das arithmetische Mittel der Umlaufrendite öffentlicher Staatsanleihen der vergangenen zehn Jahre zugrunde gelegt. Der Zinssatz kann sich im Zeitverlauf ändern, wobei Anhebungen oder Senkungen stets nur neu abgeschlossene Verträge betreffen, bereits abgeschlossene Policen sind von einer Änderung nicht betroffen.

Die Garantieverzinsung betrifft ausschließlich Policen, welche auf einen Banksparplan beruhen und gilt nicht für Lebensversicherungen, bei denen die Beiträge in einen Investmentfonds eingezahlt werden. Die Rendite, welche mit einer Police tatsächlich erreicht wird, liegt in der Regel deutlich oberhalb des Garantiezinses und wird durch die Überschussbeteiligungen, die die Assekuranzen am Kapitalmarkt erwirtschaften und ihren Kunden gutschreiben, ergänzt.

Im Rahmen von Baufinanzierungen ist der Garantiezins insbesondere bei Darlehen von Bedeutung, welche nicht direkt, sondern über einen Tilgungsträger, welcher meist in einer kapitalbildenden Lebensversicherung besteht, getilgt werden. Da Überschussbeteiligungen von der Assekuranz nicht garantiert werden können, muss sich bei den meisten Finanzierungen die bei der Fälligkeit zur Verfügung stehende Versicherungssumme, welche sich aus Einzahlungen und der Garantieverzinsung zusammensetzt, auf den zu deckenden Kreditbetrag belaufen. Aufgrund dessen sind bei Verträgen mit einem geringen Garantiezins vom Inhaber höhere Zahlungen in den Tilgungsträger zu entrichten als in Zeiten einer hohen garantieren Verzinsung.

In der Regel werden Änderungen am Garantiezins frühzeitig von der Versicherungsbranche angekündigt, so dass im Fall einer Absenkung genügend Zeit zur Verfügung steht, in der ein Vertrag zu den geltenden Konditionen abgeschlossen werden kann.

In den zurückliegenden zehn Jahren hat sich der Garantiezins rückläufig entwickelt. Seit dem Jahr 2007 beträgt er 2,25 Prozent.

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