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Lexikon

» Flurkarte


Mit der Flurkarte, welche auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt wird, wird eine maßstäbliche Darstellung aller Flurstücke und Gebäude, also aller Liegenschaften, dargestellt. Die Flurkarte bildet den bildlichen Teil des Liegenschaftskatasters. Sie ist mit ihrem flächendeckenden Nachweis der Lage und Abgrenzung die amtliche Kartengrundlage des Grundbuchs mit seinen Grundstücken und damit die Grundlage für die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und eine gerechte Grundsteuerveranlagung.

Es gab zwar schon in frühester Zeit Karten zu den unterschiedlichsten Zwecken, jedoch wurde erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts in verschiedenen deutschen Ländern mit der Durchführung von Landesvermessungen und der Schaffung von flächendeckenden Kartenwerken begonnen. Mit den großen Umwälzungen der napoleonischen Zeit wurden neue Staatsgebilde geschaffen und damit wurden, zumindest auf Länderebene, einheitliche Kartenwerke immer wichtiger. Zum Beispiel wurde in den Königreichen Bayern 1801 und Württemberg 1818 mit landesweiten Vermessungen begonnen, welche die Grundlagen für die Erstellung der Katasterkarten bildeten. Auch kamen technische Neuerungen hinzu, wie zum Beispiel die Erfindung der Lithografie durch Alois Senefelder, welche neue Wege zur Reproduktion der Kartenunterlagen ermöglichte.

Die einzelnen Kartenblätter werden entweder im Blattschnitt einer Rahmenkarte oder als Inselkarte für eine Flur erstellt. Ausschlaggebend für die Wahl des Kartenmaßstabes sind die örtlichen Gegebenheiten und die Größe der Flurstücke, welche dargestellt werden müssen. Bei den Maßstäben sind 1:100 bis 1:5000 zu finden, je nach Gebietsgröße.

Die Flurkarte beinhaltet grundsätzlich die Darstellung von:

  • Flurstücken mit deren Grenzen und Nummern
  • Gemarkungs- und Gemeindegrenzen
  • Gebäuden mit deren Nummern sowie Nutzung
  • Nutzungsarten des Bodens
  • Die Bezeichnung des Kartenblattes sowie dessen Rand

Die Darstellung von Grenz- und Vermessungspunkten mit ihren Nummern, die topografische Angaben und Böschungen, Hecken, Zäune und Mauern sowie der Eintrag der Eigentümer der Flurstücke, werden unterschiedlich gehandhabt.

Seit den neunziger Jahren wird die Liegenschaftskarte in digitaler Form geführt und als Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) bezeichnet. Die Automatisierte Liegenschaftskarte ist maßstabsfrei und deckt das Gebiet eines ganzen Bundeslandes ab. Dadurch wird die Liegenschaftskarte blattschnittfrei und kann auf einfache Art und Weise in verschiedenen Maßstäben ausgegeben und auch ausgedruckt werden. Die Automatisierte Liegenschaftskarte  hat inzwischen die analoge Form der Flurkarte weitgehend ersetzt.

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