Bei einer Feuerversicherung werden durch Feuer entstandene Schäden gemäß der abgeschlossenen Versicherungsbedingungen ersetzt. Wenn es in einem Haus brennt, werden nicht nur das Haus selbst, sondern auch die gesamte Einrichtung, die Kleidungsstücke sowie der Hausrat versichert. Daher ist die Feuerversicherung für fast alle Menschen elementar. Als Hausbesitzer muss man ohnehin eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Sie übernimmt zum einen die Schäden, welche durch einen Brand entstehen, aber auch Wasserschäden, Blitzeinschlag und Sturmschäden sind versichert. Tritt der Versicherungsfall ein, übernimmt die Wohngebäudeversicherung oft nicht nur die entstandenen Schäden, sondern sie übernimmt auch eventuell anfallende Aufräumarbeiten sowie Übernachtungskosten für die betroffene Familie. Die Feuerversicherung, welche in der typischen Wohngebäudeversicherung integriert ist, sichert alle Schäden, welche im Zusammenhang mit dem Haus entstanden sind. Aufgrund dessen ist es nicht notwendig, eine separate Feuerversicherung abzuschließen. Einzig während des Hausbaus ist eine eigenständige Feuer-Rohbauversicherung abzuschließen, welche sich nach dem Abschluss der Bauarbeiten in eine klassische Wohngebäudeversicherung wandelt.
Wer in einer Wohnung zur Miete wohnt, braucht keine Wohngebäudeversicherung abschließen, dies ist Sache des Vermieters. Damit jedoch die eigenen Dinge in der Wohnung geschützt werden, welche durch einen Brand in Mitleidenschaft gezogen werden könnten, ist der Abschluss einer Hausratversicherung erforderlich. In beiden Fällen, sowohl bei der Wohngebäudeversicherung als auch bei der Hausratversicherung ist es wichtig, dass die Versicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen wird. Bei Neubauten kann für die Wohngebäudeversicherung der Neupreis angesetzt werden.
Die in Deutschland älteste bekannte Feuerversicherung ist die „Tiegenhöfer Brandordnung“ von 1623. Diese wurde von Mennoniten im Großen Werder bei Danzig ins Leben gerufen und basiert auf dem christlichen Gedanken gegenseitiger Hilfe in einem Notfall. Eine der ersten Feuerversicherung ist die durch den Rat in Hamburg 1676 gegründete Hamburger Feuerkasse.
In einigen Gebieten Deutschlands waren bis Juli 1994 Feuerversicherungen als staatliche Monopolversicherungen eingerichtet. Ein Beispiel ist die Badische Feuerversicherung, in deren Bereich alle Gebäude zwangsversichert waren. Der Versicherungsschutz umfasste nicht nur Feuer, sondern auch so genannte Elementarschäden durch Erdbeben, Hochwasser, Lawinendruck sowie Vulkanausbruch. Zum Beispiel umfasste die Monopolgebäudeversicherung der DDR stets Elementarschäden, so dass die Kunden mit diesen Altverträgen bei dem Elbhochwasser im Jahr 2002 abgesichert waren. Die Prämie der Versicherung richtet sich nach dem Gleitwert.