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Lexikon

» Disagio


Synonym: Damnum, Abgeld

Ein Disagio ist ein Abschlag vom Nennwert, der bei Ausreichung eines Kredites oder Ausgabe eines Wertpapiers oder Devisen vereinbart werden kann. Das Gegenteil des Disagios ist das Agio oder Aufgeld.

Bei Wertpapieren ist es üblich, entweder einen Ausgabeaufschlag (Agio) zu verlangen oder ein Disagio, also einen Ausgabeabschlag, einzubehalten. Beides führt während der Anlagelaufzeit zu einer Verminderung des Ertrages. Bei Geldsorten erfolgt entweder ein An- oder Verkauf der Geldsorte durch ein Kreditinstitut. Im Gegensatz zu den Zentralbanken, die Geldsorten zum realen Wechselkurs an- und verkaufen, erfolgt beim An- und Verkauf über Kreditinstitute ein nicht unerheblicher Abschlag auf den realen Wechselkurs. Dieser Abschlag beträgt in der Regel zwischen zwei bis vier Prozent des nominalen Wertes der Geldsorte.

Bei Krediten und Darlehen wird das Disagio entweder in Prozent des Kreditbetrages inklusive Disagio angegeben, z.B. neun Prozent oder als Auszahlungsbetrag oder Auszahlungskurs, z.B. 91 Prozent, d.h. von 100 Euro Kreditbetrag werden in beiden Fällen nur 91 Euro ausgezahlt, die dem Kreditnehmer zur Verfügung stehen. Er muss aber insgesamt 100 Euro zurückzahlen.

Grund eines Disagios für einen Kredit ist die Vereinbarung eines niedrigeren Zinssatzes, da das Disagio vorausbezahlte Zinsen sind, wodurch die monatliche Rate bei der Rückzahlung – über den Zeitraum der Zinsbindung – geringer gehalten werden kann. Man muss aber, wie zuvor dargestellt, einen höheren Betrag aufnehmen und zurückzahlen und hat damit einen entsprechend höheren Kreditbetrag zurück zu zahlen als bei einem Kredit ohne Disagio. Nimmt man ein Darlehen mit einem Disagio auf, erhält man dafür einen niedrigeren Nominalzinssatz für die zu zahlenden Raten während des Zeitraumes, für den das Disagio vorausbezahlt wurde. Der effektiv zu zahlende Zinssatz für diesen Zeitraum bleibt aber (bei unveränderten Randbedingungen) gleich.

Das in der PangV vorgeschriebene Verfahren geht davon aus, dass der gesamte Kreditbetrag inklusive Disagio komplett zu Beginn der Kreditlaufzeit ausgezahlt wird und der Kredit bereits einen Monat nach Auszahlung getilgt wird. Das ist bei Hypothekendarlehen, die für den Neubau eines Hauses gewährt werden, praktisch nicht der Fall – im Gegensatz zum Kauf von Grundstücken, fertigen Gebäuden und Umschuldungen.

Wird der Kredit vorzeitig zurückgezahlt, so ist der Darlehensgeber verpflichtet, das Disagio zu erstatten oder bei der Vorfälligkeitsentschädigung entsprechend zu berücksichtigen.

Ein eventuelles Disagio ist dem Darlehensnehmer nicht anteilig zu erstatten, weil es eine Zinsvorauszahlung darstellt. Da es die Darlehenszinsen reduziert, führt es aber zu einem geringeren Schaden und wird also indirekt berücksichtigt. Nur im Falle von kündbaren Darlehen für keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, muss das Disagio anteilig erstattet werden.

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