Wird von Berufseinsteigern gesprochen, handelt es sich um Personen, welche erst seit einem kurzen Zeitraum bei einem Arbeitgeber angestellt sind. Oft sind Berufseinsteiger Personen, welche erst kürzlich ihr Studium, die Ausbildung, die Weiterbildung oder auch eine Umschulung beendet haben und im Anschluss daran einen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Das Arbeitsverhältnis ist dementsprechend kurz, aber oftmals unbefristet. In den meisten Fällen ist im Arbeitsvertrag die gesetzlich vorgesehene Probezeit von sechs Monaten festgelegt. Dies kann aber auch abweichen und kürzer gefasst sein. Da in den Monaten der Probezeit eines Arbeitsvertrages besondere Kündigungsvorschriften gelten, wird durch die Banken eine Finanzierung frühestens erst nach Beendigung der Probezeit vorgenommen.
0345 - 478 23 110
Wir beantworten gerne Ihre Fragen.
Rufen Sie uns an!