Die Abschlussgebühr ist ein Teil des Bausparvertrages. Ihre Höhe wird aus der Bausparsumme errechnet.
Die rechtliche Zulässigkeit der Abschlussgebühr ist schon länger umstritten. Die deutsche Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen erwägt derzeit rechtliche Schritte. Allerdings urteilten in 3 Verfahren verschiedene Landgerichte zugunsten der Bausparkassen.
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