Ab 12. Juni 2010 tritt die neue EU-Richtlinie zu Verbraucherkreditverträgen in Kraft. In Deutschland äußert sich dies über Gesetzesänderungen des BGB und des EGBGB. Die Umsetzung der Richtlinie soll mehr Transparenz bei Darlehensangelegenheiten bringen und zudem eine Angebotsvergleichbarkeit bieten. Des Weiteren betrifft die Änderung auch marketingpolitische Maßnahmen, um irreführende und nicht erreichbare Zinssatzversprechen zu unterbinden.
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