Jetzt sollen die neuen Bonusregeln auch für deutsche Banker gelten, die Topmanager sind irritiert und wollen Einkommensverluste durch höhere Fix-Gehälter auffangen.
Nach dem forschen Vorgehen von Frankreichs Nikolas Sarkozy im letzten Jahr gegen die eigenen Boni-Banker, soll das Prinzip des Bonus-Malus-System jetzt auch für deutsche Zunftgenossen gelten. Seinerzeit hatte der französische Präsident gedroht, der heimischen BNP Paribas die Freundschaft zu kündigen, sollte diese wie geplant, mehr als 1 Mrd. Euro Rückstellungen für Boni-Zahlungen zu bilden. Dies gefiel den Teilnehmern des G20 Gipfels so gut, dass sie beschlossen, die neu anzustrebenden Regeln für die Kreditwirtschaft gleich weltweit einzuführen. Jetzt beginnt die Umsetzung in Deutschland, allerdings erwartungsgemäß mit viel Kreativität seitens der Kredithäuser. Viele Banken senken den Anteil der variablen Gehaltsanteile zu Gunsten längerfristiger Einkommensstrategien.
Aber es gibt auch schon wieder Ausreißer, wie die HSH-Nordbank oder die WestLB, die trotz der horrenden Verluste in 2009 leistungsorientierte Vergütungen zahlen wollen.
Das System bleibt angreifbar, bis jetzt entscheiden nämlich die Banken selber, für welche Mitarbeiter die neuen Regeln gelten sollen. Die BaFin verlangt die Umsetzung für die Trader, die Risikoträger mit Ihren Millionenumsätzen. Ein Insider berichtet jedoch, dass in seinem Haus aber nur die mittlere Führungsetage den strengen Regeln unterworfen werden soll, die Jongleure jedoch nicht. Diese ließe schon jetzt erahnen, welchen Kontrollaufwand das BaFin zukünftig zu betreiben hat. Dabei hatte die Finanzaufsicht in einem Rundschreiben im Dezember gemahnt, die Regelungen bis Mitte 2010 vollumfänglich und vor allem transparent umzusetzen.
Zentrale Aufforderung bleibt, die Vergütung der Mitarbeiter stärker als in der Vergangenheit, am langfristigen geschäftlichen Erfolg mit Bonus oder eben auch Misserfolg mit Malus auszurichten und dies auch öffentlich zu machen. Darüber hinaus sollen mindestens 40% der Bonuszahlungen zukünftig erst nach 3 Jahren vergütet werden, weil erst dann beurteilt werden könne, wie nachhaltig der Erfolg eines abgewickelten Geschäftes war.
Sollte der Erfolg nur kurzfristig oder ganz ausgeblieben sein, würde das Geld einbehalten werden, dem Banker also ein Malus entstehen.